Online-Glücksspiel hat nicht zuletzt durch Corona einen Boom erfahren. Zum Leidwesen so mancher Spieler, die am Computer quasi Haus und Hof verzockt haben. Auch ein Kärntner verlor beim Pokern einen hohen fünfstelligen Betrag. Den er nun zurückbekommen sollte!
Ein Unternehmen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland hat auf seiner Website Online-Glücksspiele auch für österreichische Kunden angeboten - ohne jedoch die dafür eigentlich notwendige Glücksspielkonzession in Österreich zu besitzen. Ein Spieler aus Kärnten, der beim Pokern hohe Verluste erlitten hat, klagte auf Rückzahlung. Denn das Angebot aus Gibraltar - gehört übrigens zu Großbritannien - verstoße seiner Ansicht nach gegen das hiesige Monopol.
Der Klagenfurter Zivilrichter Jakob Wagner-Moschitz gab dem Kartenspieler Recht. Er soll sein verzocktes Geld zurück erhalten. Denn auch Online-Casinos benötigen eine Konzession; das Angebot wird daher als „verbotenes Spiel“ eingestuft: „Dieses ist nach § 879 AGBG unwirksam. Die gezahlte Spielschuld kann analog rückgefordert werden.“ Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Das Monopol betrifft übrigens nur Glücksspiele, keine Online-Sportwetten.
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