Warten, warten, warten

„Ich will arbeiten, brauche aber bitte eine Reha“

Oberösterreich
06.09.2022 07:00

Nach einer Bandscheiben-OP mit Komplikationen und einem Jahr im Spital möchte Maria Hackl-Lehner (52) wieder ins Berufsleben zurückkehren, bräuchte aber erst eine Reha. Die Wirtschaft sucht bekanntlich händeringend nach Leuten, aber bei der Mühlviertlerin geht nichts weiter.

Wahnsinn, was diese Mühlviertlerin im vergangenen Jahr durchmachen musste! Am 21. Mai 2021 sollte Maria Hackl-Lehner aus Engerwitzdorf an der Bandscheibe operiert werden. Es kam zu Komplikationen, die Bauchaorta war während des Eingriffs gerissen. Die Operation dauerte 12 Stunden, die Patientin musste reanimiert werden, die Bandscheibe wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt versorgt. „Meine Frau war kurz davor, zu sterben“, sagt ihr Ehemann Manfred.

Ein Jahr lang lag die Patientin im Krankenhaus – und hat jetzt nur einen Wunsch: Sie möchte wieder ins Berufsleben zurückkehren, zurück an ihren Schreibtisch in einer IT-Firma, wo sie im Büro gearbeitet hat. „Gleich nach dem Spital war ich zu schwach für eine Reha. Auch jetzt bin ich in der Motorik immer noch eingeschränkt, deshalb habe ich im Mai einen Antrag auf eine Reha gestellt.“

„Krone“-Recherchen bringen Schwung in die Sache
Danach herrschte Funkstille. Ganze drei Monate lang. Ein Anruf am Montag, als die „Krone“-Recherchen schon liefen, ist ein kleiner Lichtblick, aber noch immer keine Zusage. Maria Hackl-Lehner: „Es hat gerade eine Dame von der PVA angerufen, dass sie sich um meinen Antrag kümmern wird.“ Natalie Ferch, Sprecherin der PVA zum Prozedere der Bewilligung: "Eine Rehabilitation kann nur aufgrund eines Antrags erbracht werden. Dieser Rehabilitationsantrag erfolgt über den behandelten Arzt bzw. im Krankenhaus.

Die betreffende Landesstelle der PVA leitet dann ein internes Prüfverfahren ein. Die Dauer dieses Prüfverfahrens ist immer vom jeweiligen, individuellen Fall abhängig. Bei manchen Erkrankungen muss aber zwischen dem kausalen Akutereignis und der Rehabilitation auch ein medizinisch notwendiger Zeitraum vergehen, bis Rehabilitationsfähigkeit überhaupt gewährleistet ist.“ Und selbst wenn die Reha genehmigt wurde, könne es noch einmal zu einer Wartezeit kommen: „Dabei handelt es sich um jenen Zeitraum zwischen Bewilligung des Heilverfahrens und tatsächlichem Antritt.“

Doch soweit ist Maria Hackl-Lehner ohnehin noch nicht. Derzeit ist sie noch im Krankenstand. Inzwischen hat man ihr sogar schon geraten, um die Invaliditätspension anzusuchen. „Aber ich möchte ja wieder arbeiten. In meiner Firma wäre es möglich, mit weniger Stunden wieder anzufangen.“

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