Skurrile Schadenersatzprozesse nach Unfällen in Kärntner Supermärkten: „Ausrutscher“ können für Betreiber teuer werden! „Beim Einkaufen schauen Kunden auf die Regale, nicht auf den Boden“, meint der Oberste Gerichtshof.
Vielleicht lag’s an der Maskenpflicht, vielleicht einfach am Einkaufsstress nach einem harten Tag: Eine Kärntnerin übersah in einem Supermarkt im Bezirk Feldkirchen ein 1,20 Meter langes und etwa 20 Zentimeter breites Blechstück vor dem Kühlregal, rutschte aus und verletzte sich schwer. Sie fordert für ihr erlittenes Ungemach rund 12.000 Euro Schadenersatz.
Konzentration liegt auf den Regalen
Selbst schuld und keine Chance, meinen Sie? Das sah zumindest das Bezirksgericht Feldkirchen so und wies die Klage ab. Die Kundin hätte selbst auf ihre Füße schauen müssen; ein Geschäft könne nicht überall und jederzeit alles im Blick haben.
Das Landesgericht Klagenfurt dagegen hält das achtlos herumliegende Abdeckblech für eine „auffallende Sorglosigkeit“, die Verkehrspflichten des Supermarktes seien verletzt worden; die Frau trifft nur ein geringeres Mitverschulden. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese interessante Rechtsauffassung nun: „Es muss erfahrungsgemäß damit gerechnet werden, dass Kunden ihre Aufmerksamkeit auf die Regale konzentrieren.“
Auf Kirschen ausgerutscht
Solche Verfahren sind übrigens keine Seltenheit. Am Landesgericht Klagenfurt läuft aktuell der Prozess einer Urlauberin, der beim Einkaufen am Ossiacher See Ähnliches passiert war. Sie stürmte zu den frischen Kirschen in der Obstabteilung - und rutschte auf Kirschkernen oder Kirschenmatsch am Fliesenboden aus. Auch hier soll geklärt werden, ob die Markt-Mitarbeiter besser hätten aufpassen und putzen müssen - oder ob ein Kirschkern in der Obstabteilung doch unvermeidlich und sogar erwartbar sei.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).