Aus dem Gericht

Suffkopf wollte anderen Suffkopf ausrauben

Vorarlberg
20.07.2022 09:55

Zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt, lautete am LG Feldkirch das Urteil gegen einen jungen Wiederholungstäter.

Erst im vergangenen Dezember wurde der 18-jährige Arbeitslose wegen Einbruchsdiebstahl zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Kaum war das Urteil rechtskräftig, beging er nur wenige Monate später bereits die nächsten Taten. Neben diversen Einbruchsdiebstählen in Vereinsheime und einen Döner-Laden in Altach, wirft ihm die öffentliche Anklägerin auch versuchten schweren Raub vor.

So attackierte er in Mäder, Ende April, im Suff einen ebenfalls betrunkenen Bauarbeiter, als der mit ihm aus einem Bus ausstieg. „Ich habe ihn auf seinen schiefen Gang angesprochen und gefragt, ob er betrunken sei“, so der damals mit 1,4 Promille alkoholisierte Zeuge im Prozess. Worauf der Angeklagte ein Messer zückte und von dem Bauarbeiter Geld forderte. Der wehrte sich allerdings mit seinem Rucksack gegen den Angreifer, worauf der Angeklagte dem Bauarbeiter zwei Faustschläge versetzte und daraufhin die Flucht ergriff.

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An den Vorfall kann ich mich noch gut erinnern. Ich habe den Mann nie und nimmer mit einem Messer bedroht. Ich wollte einfach nur, dass er mich in Ruhe lässt.

Der Angeklagte vor Gericht

„Keine Wahrnehmung“ zu den Einbrüchen
An die Einbruchsdiebstähle kann sich der Angeklagte laut eigenen Aussagen nicht mehr so genau beziehungsweise gar nicht mehr erinnern. Schließlich sei er jedes Mal sturzbetrunken gewesen. Im Gegensatz zu der Messerattacke auf den Bauarbeiter. Damals sei er nüchtern gewesen, folglich könne er sich auch noch sehr genau an den Vorfall erinnern. „Ich habe den Mann nie und nimmer mit einem Messer bedroht. Ich wollte einfach nur, dass er mich in Ruhe lässt.“

Dem widerspricht zwar das Opfer, zeigt sich im Prozess aber versöhnlich: „Er (Anmerkung: der Angeklagte) hat sich bei mir entschuldigt. Für mich ist die Sache damit erledigt.“ Für das Gericht war die Sache damit allerdings ganz und gar nicht erledigt: Nicht zuletzt aufgrund seiner langen Liste an Vorstrafen wurde der Angeklagte zu zwei Jahren Haft verurteilt, wovon acht Monate bedingt sind.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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