Das blaue Bikini-Oberteil auf dem Foto gehört nach Meinung vieler Instagram-User zum vielleicht „unanständigsten“ Bikini des Sommers 2022.
Denn das Unterteil besteht lediglich aus ein paar blauen Bändchen und einem Metall-Schmetterling mit Glitzersteinen, der nicht wirklich etwas bedeckt.
„Unsittliche Entblößung“
Wer ihn trägt, könnte riskieren, wegen „unsittlicher Entblößung“ verhaftet zu werden, meinte ein User auf der Instagram-Seite des Erzeugers des mit nur rund 11 Euro nicht allzu teuren Stücks.
„Man könnte genauso gut nackt sein“
Ein anderer kommentierte: „Man könnte genauso gut nackt sein.“ Mehrere andere meinten, der Bikini solle nur im Schlafzimmer getragen werden und sei für den Einsatz im Freien nicht wirklich geeignet.
Doch genau darauf zielt der Hersteller ab.
Er beschreibt den „Butterfly Baby Thong 2 Piece Bikini“ nämlich mit den Worten: „Nun, das wird interessante Bräunungsstreifen hinterlassen.“
Jede potenzielle Trägerin braucht jedenfalls eine begabte Intim-Depiladora.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).