Jahrelang machte der Angeklagte seiner Frau das Leben zur Hölle. Der wahnhafte Kontrollzwang des Mannes eskalierte vor der Wiener U-Bahn-Station Pilgramgasse. Bei seinem ersten Prozess wurde er vom Mordversuch freigesprochen. Das neue Urteil: 15 Jahre Haft wegen Mordversuch. Nicht rechtskräftig.
Monatelang hatte der Ehemann (52) Zeit, um über seine Tat und seine Verantwortung darüber nachzudenken. Denn er stand schon einmal wegen Mordversuch vor den Geschworenen, weil er seine Frau bei der Pilgrambrücke in Wien in aller Öffentlichkeit mit dem Messer attackiert hatte. Der Prozess musste wiederholt werden, weil den Laienrichtern nicht die Frage nach einer möglichen Körperverletzung gestellt wurde - den auch damals angeklagten Mordversuch haben sie verneint.
Krankhafter Kontrollzwang
„Mein Mandant bleibt bei seiner Verantwortung“, musste Verteidigerin Astrid Wagner fast seufzen. Er wollte seine Ehefrau sicher nicht töten, „aber wer liebt, muss eifersüchtig sein“. Letzteres ist er in wahnhaftem Ausmaß, samt krankhaftem Kontrollzwang. 20 Jahre lang quälte er seine Frau - eine Wienerin. Montierte Kameras zur Überwachung in der Wohnung. Installierte eine Ortungs-App auf ihrem Handy. Sperrte sie in der Wohnung ein, wenn er in die ursprüngliche Heimat Serbien fuhr. „Heißblütig und aggressiv“ beschrieb ihn der eigene Sohn.
„Schmerzhafte Rache“
Im Sommer 2021 reichte die Frau die Scheidung ein und erlebte Terror pur. „Schmerzhafte Rache“ wolle er üben. Das tat er am 19. August letzten Jahres: Er stach bei der U-Bahn-Station Pilgrambrücke auf sie ein. Passanten eilten zu Hilfe, sie überlebte verletzt, laut Gerichtsgutachter Christian Reiter aber ohne schwere körperliche Folgen.
Nun ist das Urteil der Geschworenen endlich da: 15 Jahre Haft wegen Mordversuchs. Der Angeklagte sei laut seiner Anwältin „noch zu verwirrt und brauche noch Bedenkzeit.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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