Urteil aufgehoben

Frau niedergestochen: Freispruch von Mordversuch

Liebe und Eifersucht sind für einen 52-jährigen Mann untrennbar verbunden. „Wer liebt, muss eifersüchtig sein“, sagt er und quälte seine Frau 20 Jahre mit krankhaftem Kontrollzwang. Bis sie den Terror nicht mehr aushielt. Da griff er zum Messer. Doch der Prozess um Mordversuch am Dienstag endete mit Freispruch.

20 Jahre lang lebten die beiden zusammen, er Serbe, sie Wienerin. Er „heißblütig und aggressiv“, wie ihn ein Sohn beschrieb, sie duldsam. Als er einmal drei Tage in die Heimat fuhr, sperrte er sie ein. Der Mann ist krankhaft eifersüchtig.

„Ich habe 21 Jahre in Angst gelebt“
Ein Psychiater konstatierte Wahnvorstellungen. Er behauptete, er würde zur Überwachung Kameras in der Wohnung montieren. Er installierte auf ihrem Handy eine Ortungs-App. „Ich habe 21 Jahre in Angst gelebt“, sagte die Frau nun. Jeder Mann in ihrem Umfeld wurde ihr als Verhältnis angedichtet. Der Angeklagte soll sogar stets, wenn die Frau nach Hause kam, ihren Intimbereich kontrolliert haben. Um zu überprüfen, ob sie kurz zuvor Sex hatte.

Im Sommer 2021 brachte die Frau die Scheidung ein. Und war in der Folge ständigen Drohungen ausgesetzt. Von „schmerzhafter Rache“ und Ähnlichem war in Chats die Rede. Aber Verteidigerin Astrid Wagner betont vor Richter Wolfgang Etl: „Mein Mandant wollte nicht töten.“

Richter setzt Urteil sofort aus
Als er am 19. August 2021 bei der U-Bahn-Station Pilgramgasse auf seine Frau einstach, habe er das Opfer verletzen wollen. Die Stiche hatten laut Gutachter Christian Reiter keine schweren Folgen. Das Urteil der Geschworenen, Freispruch vom Mordversuch, setzte das Gericht aus. Die Frage nach Körperverletzung war nicht gestellt. Es muss neu verhandelt werden.

Peter Grotter
Peter Grotter
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