Wirtschaftsbund

Kessler bekommt keine Strafe wegen Fernbleibens

Vorarlberg
02.07.2022 07:55

Gericht: Über den ehemaligen Direktor des Vorarlberger Wirtschaftsbunds, Jürgen Kessler, wird keine Beugestrafe verhängt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss eingebrachten Antrag auf Beugestrafe gegen den nicht zur Befragung erschienenen ehemaligen Wirtschaftsbund-Direktor Jürgen Kessler abgelehnt. Das Gericht bestätigte einen Bericht des ORF Vorarlberg am Freitag. In der Inseratenaffäre soll es erste Zeugenbefragungen durch Korruptionsermittler gegeben haben, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern.

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Die Verhinderung der Auskunftsperson war ausreichend genug begründet, um als entschuldigt zu gelten.

Ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts

Kessler war Anfang Juni nicht zur Befragung im U-Ausschuss zur Causa Wirtschaftsbund erschienen und hatte dafür gesundheitliche Gründe genannt. Mitglieder des U-Ausschusses beantragten auf SPÖ-Antrag Beugestrafe sowie eine neuerliche Ladung, die im Herbst erfolgen soll. Ein Zeuge bestätigte dem Gericht zwischenzeitlich Kesslers Zustand. „Die Verhinderung der Auskunftsperson war ausreichend genug begründet, um als entschuldigt zu gelten“, so dazu ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts.

Befragungen wurden bereits gestartet
Unterdessen ermitteln sowohl die Finanzbehörden als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter in der Causa Wirtschaftsbund, in deren Mittelpunkt fragwürdige Konstruktionen um Inserate in der mittlerweile eingestellten Zeitung der ÖVP-Teilorganisation stehen.

Die Personen, gegen die ermittelt wird - dabei soll es sich um Landeshauptmann Markus Wallner, Wirtschaftslandesrat Marco Tittler und seinen Vorgänger Karlheinz Rüdisser (alle ÖVP) handeln - sind bisher nicht einvernommen worden, aber es sollen mehrere Personen als Zeugen ausgesagt haben. Dazu reisten Beamte des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) aus Wien an und führten Befragungen in der Polizeiinspektion Dornbirn durch. Eine Bestätigung dafür gab es nicht: Man kommentiere einzelne Ermittlungsschritte nicht, hieß es aus der WKStA dazu.

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