Wegen Nötigung und Körperverletzung ist ein 43-jähriger Skilehrer am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Tiroler in einem Prozess verantworten muss. Bereits 2017 war der Berg- und Skiführer für den Lawinentod eines 33-jährigen Holländers mitverantwortlich gemacht und wegen grob fahrlässiger Tötung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten sowie zur Zahlung von 1440 Euro verurteilt worden.
Eine Bagatelle scheint im Vergleich dazu jene Aktion zu sein, die er gemeinsam mit seiner 41-jährigen Freundin Anfang dieses Jahres in Lech geliefert hatte: Wegen angeblicher Eifersüchteleien des Angeklagten sind an jenem Tag im Januar nicht nur die Außentemperaturen im Keller, auch die Stimmungslage lässt zu wünschen übrig. Hoch oben, am in Nebel gehüllten Rüfikopf, eskaliert die Situation.
Aus Sicherheitsgründen Skier weggenommen
„Ich habe ihr die Skier weggenommen, weil ich aus Sicherheitsgründen wollte, dass sie zu Fuß ins Tal geht“, schildert der Bergfex dem Richter seine Sicht der Dinge. Aber da sei seine Freundin „hysterisch geworden“. Tatsächlich hatte die 41-jährige Deutsche - nachvollziehbarerweise - versucht, einen Notruf abzusetzen, was den bereits Vorbestraften aber erst recht in Rage brachte.
Der folgende Kampf ums Handy der Frau wurde mit allen - vorzugsweise unerlaubten - Mitteln geführt. So endete das unschöne Gerangel damit, dass die Deutsche dem Angeklagten mit voller Kraft in den Unterarm biss - was ihr eine Anzeige des Tirolers wegen Körperverletzung einbrachte.
Schuldspruch im Sinne der Anklage
Worum er sich nun auf der Anklagebank verantworten muss, ist schnell erklärt: Denn als die Frau am Polizeiposten ihr Handy abholt und von der Anzeige erfährt, stellt auch sie eine solche - und zwar wegen Nötigung und Körperverletzung.
Das Ende vom Lied ist für den Skilehrer nicht sehr erfreulich: Für sein ungebührliches Verhalten setzte es einen Schuldspruch im Sinne der Anklage und eine Geldstrafe in Höhe von 880 Euro.
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