Kündigung bleibt

Verfahren gegen ehemaligen Poly-Lehrer eingestellt

Vorarlberg
28.05.2022 06:00

Weil ein Poly-Lehrer die Covid-Verordnung in der Schule missachtete, erhielt er die fristlose Kündigung. Eine Selbstanzeige - in der genau jene Verstöße aufgeführt waren, weswegen er gekündigt wurde - blieb ohne Folgen. Das Verwaltungsstrafverfahren wurde eingestellt. 

Die Maske wollte der Lehrer der Polytechnischen Schule im Unterricht nicht tragen und auch die Tests verweigerte er. Nach erfolglosen Gesprächen mit den Zuständigen der Bildungsdirektion wurde er deshalb fristlos entlassen. Gleichzeitig wurde nun eine Verwaltungsstrafverfahren, das nach einer Selbstanzeige in Gang gesetzt worden war, gegen den ehemaligen Pädagogen eingestellt.

Grund, die Kündigung zurückzuziehen sieht Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink aber nicht: „Die fristlose Kündigung hat nichts mit dem Verfahren beim Verwaltungsgericht zu tun. Das Verhalten des Lehrers war eine Verletzung der Dienstpflicht, und alle Angebote, dies mit Gesprächen zu regeln, wurden nach meiner Information nicht genutzt.“

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