Drohnenland OÖ

Über Privatgrund ist kein Flugverbot

Oberösterreich
19.05.2022 17:07

7500 Oberösterreicher haben bisher einen Drohnenführerschein gemacht. Hier erfahren Sie, wo die unbemannten Flugobjekte aufsteigen dürfen und welche Regeln gelten.

Jeder von uns kann inzwischen abheben - zumindest mit einer Drohne. Und seit dem Jahr 2021 ist der Umgang mit den unbemannten Fluggeräten EU-weit und damit auch in Österreich einheitlich geregelt. Laut Austro Control, die für die Drohnenführerscheine und Anmeldung der Fluggeräte zuständig ist, sind bundesweit 45.000 Führerscheine ausgestellt und 30.000 Drohnen registriert. Heruntergebrochen auf Oberösterreich bedeutet das, dass 7500 Landsleute geprüfte Drohnenpiloten sind und bei uns rund 6000 Fluggeräte „legal“ herumschwirren.

Denn ab einem Gewicht von 250 Gramm muss eine Drohne angemeldet und auch versichert werden. „Und auch bei leichteren Geräten, sobald diese über eine Kamera verfügen - und das sind die allermeisten“, erklärt man bei der Austro Control. Und geflogen werden darf von Hobbypiloten, vereinfacht gesagt, in un- oder spärlich bebauten Gebieten und abseits von Menschenmengen bis zu einer Höhe von maximal 120 Metern und nur so weit, wie der Pilot seine Drohne sehen kann.

App für Flugverbotszonen
Es gibt auch Flugverbotszonen, wie etwa rund um Flugplätze - diese sehen Piloten am einfachsten über Apps, wie etwa „Drone Space“. Flüge, die darüber hinausgehen, müssen bei der Austro Control angemeldet und genehmigt werden. „Das Überfliegen von Privatgrundstücken ist nicht verboten“, erklären die Experten. Allerdings muss man aufpassen, was man dann filmt oder fotografiert: Hier gilt der Datenschutz. Wenn eine Drohne überm eigenen Garten stört, darf sie nicht runtergeschossen, aber Anzeige erstattet werden.

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