12.05.2022 12:29 |

Bis zu 18 Monatsraten

Strom-Nachzahlung darf auch abgestottert werden

Die zuletzt massiv gestiegenen Energiepreise stellen für viele Menschen im Land zunehmend eine finanzielle Bedrohung dar, flattern derzeit doch teils enorme Nachzahlungen in die Haushalte. Die Regulierungsbehörde E-Control stellt nun klar: Eine solche muss nicht sofort gemacht, sie kann auch per Ratenzahlung geleistet werden.

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Das regelt eine neue Verordnung der Energieregulierungsbehörde E-Control, die ab sofort in Kraft ist. Solche Ratenzahlungen waren auch bisher schon möglich, sie mussten aber mit dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber vereinbart werden.

Erleichterung für Konsumenten
„Viele Haushalte können die derzeitigen Erhöhungen ihrer Stromrechnungen und damit einhergehend oft hohe Nachzahlungen häufig nicht mehr auf einmal begleichen. Hier gibt es ab sofort eine Erleichterung - nämlich das Recht auf Ratenzahlungen, die bis zu 18 Monate dauern können“, so E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch am Donnerstag in einer Pressemitteilung.

Unkomplizierte Abwicklung versprochen
Wenn ein Kunde eine Ratenzahlung will, kann er diesen Wunsch dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos mitteilen, erläuterte die E-Control. Dieser muss dann der Konsumentin oder dem Konsumenten das Angebot zur Ratenzahlung unverzüglich unterbreiten.

Die Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für zwölf Monate, bei bestimmten Voraussetzungen auch für 18 Monate möglich und können auch mit Erlagschein oder bar erfolgen.

Keine zusätzlichen Kosten
Es dürfen für deren Einräumung keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden. Weiters muss auf das Recht auf Ratenzahlung ab sofort auf jeder Jahresabrechnung und jeder Mahnung hingewiesen werden. Die Umsetzung der Ratenzahlungsverordnung wird von der E-Control überwacht. Die Ergebnisse werden Anfang 2024 in einem Bericht veröffentlicht.

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