Seit Pandemiebeginn

Österreich: 3412 Corona-Todesfälle „nachgemeldet“

Österreich
19.04.2022 17:50

Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit einer Infektion mit dem Coronavirus stehen, ist in Österreich höher als bislang seitens der Ministerien kommuniziert. Das Gesundheitsministerium meldete am Dienstag 3412 Todesopfer nach. Damit wurden seit Pandemiebeginn insgesamt 19.851 Corona-Todesfälle in Österreich behördlich bestätigt.

Die Anzahl der behördlich bestätigten Covid-Toten seit Pandemiebeginn stieg somit um 21 Prozent. „Der scheinbare Anstieg der Covid-19-Todesfallzahlen kommt durch einen Datenabgleich zwischen der Todesursachenstatistik der Statistik Austria und dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS) zustande“, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Die nun nachgemeldeten Todesfälle betreffen den Zeitraum bis Ende 2021.

Bis Dienstag war bisher die Zahl von 16.439 Menschen, die an oder mit einer Corona-Infektikon gestorben sind, berichtet worden. Mit den Nachmeldungen steigt die Zahl der Infizierten, die seit Pandemiebeginn vor mehr als zwei Jahren gestorben sind, auf nunmehr bereits 19.851 an.

Abgleich für einheitliche und qualitativ hochwertige Daten
Das Ministerium betonte, dass die betroffenen Fälle bereits im EMS vorhanden sind, nur die bisher im EMS nicht erfassten Todesdaten werden am Mittwoch in den EMS-Fallreport eingespielt. Dieser Abgleich erfolgt, damit die Daten einheitlich und in hoher Qualität vorliegen, hieß es in der Mitteilung.

Die nachgemeldeten Todesfälle wurden in der Todesursachenstatistik der Statistik Austria schon bisher geführt. Sie umfassen Todesfälle mit Covid-19 als Grundleiden oder als Begleiterkrankung, die aufgrund einer Meldeverzögerung noch nicht im EMS erfasst waren.

Definition eines Corona-Todesfalls
Der Nachmeldeprozess erfolgt im Rahmen eines jährlichen Datenabgleiches, der vom Ministerium und der AGES in Kooperation mit der Statistik Austria im Sinne der Qualitätssicherung durchgeführt wird. Als Covid-19-Toter gelten laborbestätigte Infizierte, bei denen im EMS zwischen dem Status „Erkrankung“ und dem Status „Tod“ der Status „Genesen/Geheilt“ nicht vorgelegen ist.

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