Der Fall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt: In einem Pflegeheim des Bezirks Urfahr-Umgebung war am 11. Februar 2021 eine 84-jährige Frau gestorben, nachdem ihr zwei Wochen lang eine stark überhöhte Dosis eines Hochrisikomedikaments verabreicht worden war. Die Pflegedienstleiterin wurde nun freigesprochen.
Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Pflegedienstleiterin (50) ein massiver Fehler bei der Erstellung des Medikamentenplans unterlaufen war. Die Folge: Der schwerkranken Bewohnerin soll dann ab Ende Jänner 2021 die Substanz Methotrexat (Medikament zur Krebsbehandlung) täglich – anstatt nur einmal wöchentlich – verabreicht worden sein.
Erstickt
Bei der betagten Patientin waren in weiterer Folge lebensbedrohliche Entzündungsprozesse im Bereich der Schleimhäute aufgetreten. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten sollen sich die Luftwege der Mühlviertlerin beim Einatmen verlegt haben und die 84-Jährige daraufhin erstickt sein.
Entlastende Expertise
Die Pflegedienstleiterin wurde wegen grober Fahrlässigkeit angeklagt. Bei der Verhandlung im Landesgericht Linz konnte der medizinische Sachverständige aber nicht mit vollständiger Sicherheit nachweisen, dass die Medikamentendosierung zum Tod der Frau geführt habe. Richter Oliver Schoßwohl fällte einen Freispruch. „Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig“, bestätigt Gerichtssprecherin Margit Kreuzer.
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