"Zweifel ausräumen"

Ehrenbürgerschaft Hitlers in Klagenfurt aberkannt

Kärnten
26.05.2011 21:44
Im Klagenfurter Rathaus herrscht große Aufregung: Adolf Hitler soll bisher Ehrenbürger von Klagenfurt gewesen sein, ohne dass man es je gewusst hatte. Zwar wurde im Rathaus kein Beleg für die Vergabe der Ehrenbürgerschaft gefunden, dennoch verfügte Bürgermeister Christian Scheider am Donnerstag die sofortige Aberkennung. In anderen Kärntner Gemeinden dürfte Hitler aber weiterhin Ehrenbürger sein.

Diskussionen um Hitlers Ehrenbürgerschaft in Amstetten (Niederösterreich) hatten die Causa in Klagenfurt ins Rollen gebracht. Im Rathaus wurde am Mittwoch sofort nach etwaigen Indizien für die Ehrenbürgerschaft gesucht - aufgetaucht ist nichts.

Verleihung bestätigt
Der stellvertretende Direktor des Landesarchivs, Wilhelm Deuer, hat aber am Donnerstag laut Vizebürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Hitler bestätigt. Das gehe aus Zeitungsberichten vom 6. April 1938 eindeutig hervor. Die Zeremonie soll bei Hitlers Klagenfurt-Besuch am 4. April 1938 stattgefunden haben.

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen verfügte Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider (FPK) am Donnerstagnachmittag die sofortige Aberkennung der Ehrenbürgerschaft für Adolf Hitler. Er verwendete dafür den sogenannten Notfallparagrafen des Stadtrechts. Die Entscheidung werde den Mandataren bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates zur Kenntnis gebracht, so Scheider. Die Diskussion darüber, ob Hitler denn tatsächlich jemals die Ehrenbürgerschaft der Stadt erhalten hat, ist damit obsolet geworden.

"In aller Deutlichkeit distanzieren"
Der Bürgermeister unterstrich, dass er mit seinem Schritt "alle Zweifel ausräumen" wolle. "Es ist eine Selbstverständlichkeit, sich von allem, was in irgendeiner Form mit der schrecklichen und verbrecherischen Zeit des Nationalsozialismus zu tun hat, in aller Deutlichkeit zu distanzieren."

Aufruhr in vielen Gemeinden
Da anzunehmen ist, dass auch etliche andere Kärntner Gemeinden Hitler geehrt hatten, dürfte nun wohl in einigen Archiven gewühlt werden. Die ursprüngliche Annahme, dass eine Ehrenbürgerschaft mit dem Tod erlösche, hat sich nämlich als Irrtum erwiesen. Automatisch beendet wird sie nur bei einer gerichtlichen Verurteilung.

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