Einstimmiger Beschluss

Grünes Licht für neues Parteienförderungsgesetz

Vorarlberg
03.03.2022 05:55

Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben am Mittwoch für ein neues Vorarlberger Parteienförderungsgesetz gestimmt. Die Regelungen gehen zum Teil deutlich über die Vorgaben des Bundes hinaus, betonen die beiden Klubobleute der Regierungsparteien Roland Frühstück (ÖVP) und Daniel Zadra (Grüne).

Vertreter der beiden Regierungsparteien hatten sich im Vorfeld getroffen und auf eine Reform des Parteienfördergesetzes geeinigt. Unterm Stich soll dieses die Parteifinanzen transparenter machen - und auch für eine Entlastung der Wahlkampfbudgets sorgen. „Wir werden in Zukunft eine neue Form von Wahlkämpfen erleben. Die Wahlwerbung wird sehr fokussiert erfolgen, mit viel weniger kostenintensiven Plakaten, Inseraten und Werbeartikeln“, verdeutlichte Roland Frühstück. „Gläserne Parteikassen werden Realität“, ergänzte Zadra.

Bei den Oppositionsparteien kam der Entwurf im Großen und Ganzen gut an. „Grundsätzlich bewerten wir den Vorschlag positiv“, ließ NEOS-Klubobfrau Sabine Scheffknecht wissen. Bei den entscheidenden Punkten - etwa bei der Wahlkampfkostenobergrenze oder bei den Prüfrechten - hätte sich ihre Partei aber mehr erwartet. „Es braucht bei der ÖVP leider immer einen Skandal, bis sich etwas bewegt“, meinte die NEOS-Chefin und spielte damit auf die Inseraten-Konstruktion rund um Wirtschaftsbund-Direktor Jürgen Kessler an.

Unter Druck

An diesem Thema kam auch FPÖ-Chef Christof Bitschi nicht vorbei: „Die ÖVP ist mit dem Bekanntwerden ihrer fragwürdigen Inseraten- und Querfinanzierungskonstrukte unter Druck geraten. Deshalb konnten wir dieses Zeitfenster nutzen, um bessere Transparenzregeln sicherzustellen. Vor allem die erweiterten Prüfrechte des Rechnungshofs sind wichtig.“ Bei den Wahlkampfkosten fordert die FPÖ - gleich wie die NEOS - eine Obergrenze von zwei Euro pro Wahlwerber.

Wichtiger Fortschritt

Die Sozialdemokraten sehen im vorliegenden Entwurf einen wichtigen Fortschritt. „Bei der nächsten Landtagswahl gibt es eine klare Kosten-Obergrenze für alle Parteien. Zusätzlich werden Schlupflöcher geschlossen, mit denen bislang indirekte Parteienfinanzierung möglich war“, ist die stellvertretende SPÖ-Klubchefin Manuela Auer überzeugt.

Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzentwurfes im Überblick:

  • Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten müssen von den Landesparteien in einem Rechenschaftsbericht genannt werden.
  • Im Rechenschaftsbericht sowie auf der Homepage der Landesparteien müssen alle Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings aufgeführt werden. Diese Aufstellung umfasst auch Gliederungen und nahestehende Organisationen.
  • Der Werbezeitraum bei Landtagswahlen wird von vier auf drei Wochen reduziert. Bei den mobilen Wahlplakaten gibt es eine Grenze von 300, höchstens 50 dürfen Großplakate sein.
  • Die Wahlwerbekosten werden mit 2,50 Euro pro Wahlberechtigtem begrenzt. Für Wahlwerbung, die auf einen einzelnen Kandidaten abgestimmt ist, dürfen zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem ausgegeben werden.
  • Spätestens vier Monate nach der Wahl muss ein Wahlwerbungsbericht vorliegen.
  • Der Landesrechnungshof erhält zusätzliche Kontrollrechte. Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben kann die Parteienförderung zurückgefordert werden.
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