Rosenstingl hatte Millionenkredite aufgenommen, das Geld kam dem Bruder für die – misslungene und laut Gericht betrügerische – Sanierung seiner Hühnerfarmen zugute, die Kredite platzten. Einem Verfahren versuchte sich der ehemalige Politiker durch Flucht nach Brasilien zu entziehen. Er wurde ausgeliefert und bekam eine hohe Haftstrafe.
Reiselust wird Rosenstingl zum Verhängnis
Die Auslieferung galt jedoch nur für den Betrug, nicht für die Abgabenhinterziehung. Rosenstingl hätte wegen dieses "Spezialitäten-Grundsatzes" deshalb eigentlich nie mehr vor ein Gericht gestellt werden können. "Nicht, dass wir das nicht jahrelang versucht hätten", so der Staatsanwalt. Doch dann unterlief dem ehemaligen FP-Mandatar ein für die Justiz glücklicher, für ihn aber folgenschwerer Fehler. Er, "der furchtbar Kranke, nicht Reisefähige", hat eine Reise angetreten – und zwar nach Riga und Stockholm. "Und wenn jemand freiwillig ein Land verlässt, in dem ihm ein Strafprozess droht, und freiwillig zurückkommt, dann gilt dieser Spezialitäts-Grundsatz nicht mehr!"
Rosenstingl musste sich also nun wegen Abgabenhinterziehung in Höhe von 700.000 Euro verantworten. Die sei entstanden, weil er den durch Kredite gestützten Firmen Geld entzogen hatte. Das neue – nicht rechtskräftige – Urteil lautet auf 400.000 Euro unbedingte Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten. Rosenstingl ist in Privatkonkurs, seine Zahlungsphase bis 2017 bedient er mit 300 Euro monatlich…
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