Der Studentin wurde vom Beamten höflich, aber bestimmt mitgeteilt, dass sie sich ihr Fahrrad keineswegs einfach zurückholen darf. Es könne schließlich sein, dass es jemand mittlerweile gutgläubig erworben habe. Außerdem habe Frau K. erst zu beweisen, dass es sich tatsächlich um ihr Fahrrad handle. Traurig, aber wahr!
Der Akt geht jetzt an die Staatsanwaltschaft - und zumindest während die Mühlen der Justiz mahlen, muss Monika K. wohl oder übel ohne ihr Lieblingsfortbewegungsmittel auskommen, das nun einsam und verlassen bei der Polizei steht. Ob sie es zurückkriegt, ist offen.
"Hätt's einfach mitnehmen sollen"
"Das Ganze ist ein Witz. Ich hätt's einfach mitnehmen und nicht erst zur Polizei gehen sollen", knurrte die unfreiwillige Neo-Fußgängerin am Montag gegenüber krone.at. "Schließlich war es unversperrt..." Monika K. ist wohl nicht die Einzige, die das so sieht. Man würde sich vermutlich einiges ersparen - oder eben auch nicht. Im schlimmsten Fall kann man sich durch das "Stehlen" seines eigenen Fahrrades rechtliche Probleme einhandeln - siehe auch Interview in der Infobox.
Also was tun? Am besten von Beginn an dafür sorgen, jederzeit beweisen zu können, dass es sich um sein Eigentum handelt - Stichwort Rahmennummer!
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