Im Mordfall an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die Amtshaftungsklage der Opferfamilie abgewiesen. Diese hatte Schadenersatz gefordert. Der Anwalt der Kläger will nun vor das Oberlandesgericht ziehen.
Die Familie des ermordeten Amtsleiters an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist mit ihrer Forderung nach Schadenersatz abgeblitzt. Nach Ansicht der Familie soll die Republik dafür haften, dass der Täter nach seinem Asylantrag am 6. Jänner 2019 nicht festgehalten wurde. Wenige Wochen später erstach er den Leiter der Sozialabteilung. Dafür wurde der Mann im Jänner 2020 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Hinsichtlich der Frage, ob der Täter nach seinem Asylantrag in Österreich hätte festgehalten werden können, gehen die Meinungen auseinander. Das Zivillandesgericht hielt in seinem Urteil fest, dass „eine Haftung der beteiligten Bundesorgane im Zusammenhang mit dem Mord zu verneinen“ sei. Der Anwalt der Familie, Stefan Denifl, sieht das anders und legte bereits Berufung gegen das Urteil ein.
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