03.12.2021 13:07 |

Auf Facebook

Eiernockerl-Posting: Prozess um Wiederbetätigung

Nicht nachgedacht hat ein Burgenländer, als er am 20. April dieses Jahres (dem Geburtstag des Diktators Adolf Hitler) dessen kolportierte Lieblingsspeise mit lobenden Worten auf Facebook postete. Das brachte dem 54-Jährigen nämlich eine Anklage wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht ein ...

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„Man sollte immer genau nachdenken, was man auf Facebook von sich gibt. Denn das Internet vergisst nichts, und man erreicht viele Menschen damit“, richtete der Staatsanwalt beim Prozess mahnende Worte an den Angeklagten und die Öffentlichkeit.

Denn der Beschuldigte war ein bis dato unbescholtener Burgenländer, der zum Geburtstag des Diktators dessen angebliche Lieblingsspeise, Eiernockerln mit grünem Salat, auf Facebook mit den Worten: „Heute wieder x Geburtstagsmenü“ in seinem Facebook-Profil gepostet hatte. Als ein anderer Benutzer darauf mit den Worten „Mögets dran ersticken, elende Nazibagasch“ reagierte, entbrannte eine Diskussion, in deren Verlauf der 54-Jährige den anderen Benutzer wüst beschimpfte. Dieser wiederum meldete den ursprünglichen Beitrag den Behörden.

Mildes Urteil
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt erhob daraufhin Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Beim Prozess in Eisenstadt zeigte sich der Angeklagte voll geständig. Das Erstaunliche: Oftmals sind derartige Angeklagte tief in der rechten Szene verankert, während es in diesem Fall keinerlei Hinweis darauf gab. Weshalb er das Posting absetzte, blieb unklar.

Vermutlich habe er einfach provozieren wollen. Doch das kam ihn jetzt teuer zu stehen. Das Urteil von 2700 Euro unbedingt nahm der Mann nach kurzer Rücksprache mit seiner Anwältin an und betonte, so etwas nie wieder zu tun.

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