Erneut hat der Kärntner Ex-Politiker und Anti-Corona-Maßnahmen-Aktivist Martin Rutter am Freitag in einem Wiener Verhandlungssaal Platz nehmen müssen. Vorgeworfen wurde ihm, bei einer Anti-Corona-Großdemo Anfang des Jahres die Polizei mit Gewalt daran gehindert zu haben, seine Identität festzustellen. Doch noch bevor er den Saal betrat, sorgte Rutter mit seiner Weigerung, eine Maske zu tragen, für Aufsehen. Da wurde sein Freispruch in der Causa beinahe zur Nebensache.
Der Ex-Politiker hatte vor dem Saal ohne der vorgeschriebenen FFP2-Maske gewartet. Christoph Zonsics-Kral, Mediensprecher des Landesgerichts, forderten ihn daraufhin auf die Maske aufzusetzen - und wollte auch noch wissen, wie Rutter überhaupt ins Gebäude gelangt war. Die Antwort: „Zwei Sekunden“ habe er die Maske aufgesetzt, danach jedoch abgenommen, „weil mir schwindlig wurde“. Nach einer neuerlichen Aufforderung setzte Rutter die Maske schließlich auf, auf dieser prankte die Aufschrift „Corona Diktatur“.
Bei allem Respekt, ich kenne meinen Körper besser als ein Arzt, der mich 30 Minuten anschaut.
Martin Rutter
„Wenn Sie vermeinen, mir das Recht zu nehmen, ist das Ihre Sache“
Kurz darauf nahm er sie im Saal allerdings bereits wieder ab, die Erklärung gegenüber der Richterin: „Wertes Gericht, mir wird nach kurzer Zeit schwindlig.“ Die Richterin ließ durchblicken, dass sie notfalls ohne den Angeklagten die Verhandlung abschließen könne, wenn dieser mitten im Lockdown keine Maske trage. „Wenn Sie vermeinen, mir das Recht zu nehmen, ist das Ihre Sache“, hielt ihr Rutter entgegen. Er könne jedenfalls „auf Dauer keine Maske tragen“.
Auf Vorhalt eines vor etlichen Monaten eingeholten medizinischen Gutachtens, demzufolge eine von Rutter vorgelegte Maskenbefreiung nicht gilt, bemerkte dieser: „Bei allem Respekt, ich kenne meinen Körper besser als ein Arzt, der mich 30 Minuten anschaut.“
„Verschnaufpausen“ eingeräumt
Am Ende einigte man sich darauf, dass der Angeklagte mit Maske auf der Anklagebank Platz nahm und die Möglichkeit allenfalls nötiger „Verschnaufpausen“ eingeräumt bekam. Bis zur Verkündung des Freispruchs zog er die Schutzvorrichtung zur Vermeidung einer Ansteckung bzw. Übertragung von SARS-CoV-2 immer wieder unter die Nase, worüber die Richterin hinwegsah.
Bezüglich der Verhandlungssache erging übrigens ein Freispruch. So war nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisbar, dass Rutter dem betroffenen Beamten einen Stoß versetzt hatte. Auch Zeugen bestätigten den Vorfall nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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