Gehör verschaffen

Unterschriftenaktion der Mieter gegen „Horror-WG“

Wohnen & Verkehr
03.11.2021 09:19

Die Mieter eines Genossenschaftswohnhauses im 22. Wiener Bezirk leiden - wie berichtet - unter zwei jungen Burschen, die im selben Gebäude in einer Wohngemeinschaft des Jugendamtes untergebracht sind. Vandalismus und Drohungen stehen an der Tagesordnung, ebenso die Besuche der Polizei. Die Mieter sammeln nun Unterschriften, um sich bei der Genossenschaft Gehör zu verschaffen. Laut Wohnexperten steht diese in der Pflicht.

Die Polizei kann wenig ausrichten. Die Mieter fühlen sich aber vor allem von der Genossenschaft alleingelassen. Zahlreiche Beschwerdebriefe führten zu nichts. „Wir wollen nun Unterschriften sammeln und sie der Genossenschaft übergeben, um so den Druck zu erhöhen“, schildert ein betroffener Mieter.

„Je mehr sich beschweren, desto mehr wird dem Vermieter vor Augen geführt, wie schwierig die Situation für die Bewohner ist“, sagt auch Walter Rosifka, Wohnexperte der Arbeiterkammer Wien. Denn der Vermieter, in diesem Fall die Genossenschaft, habe die Pflicht, die Mieter zu schützen. „Verhaltensweisen anderer, die mich beim Wohnen stark beeinträchtigen, muss ich nicht dulden“, sagt er.

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Der Vermieter muss die Mieter vor Beeinträchtigungen schützen. Wie er das macht, ist seine Sache.

Walter Rosifka, AK-Wohnexperte

Bei Straftaten droht Kündigung
Denn in diesen Fällen könne man gegen den Vermieter vorgehen. „Man kann etwa eine Mietminderung beantragen oder eben verlangen, dass mich der Vermieter vor der Beeinträchtigung schützt - das kann bis zur Kündigung der störenden Partei gehen“, erklärt Rosifka. Eine Kündigung drohe auch bei Straftaten, die im Wohnhaus begangen wurden, wie etwa gefährliche Drohungen oder die Zerstörung von Eigentum der Genossenschaft. Im konkreten Fall wurde zwar von Mietern schon Anzeige erstattet, getan hat sich aber nichts.

Eine Anfrage der „Krone“ an die Genossenschaft blieb unbeantwortet.

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