Millionenprojekt

Bau des Lagezentrums der „Krisenzentrale“ ab 2022

Wien
28.10.2021 15:38

Der Baubeginn für das im Zuge des von der Regierung geplanten Krisensicherheitsgesetzes angekündigten Lagezentrum unter dem Innenministerium ist für Sommer oder Herbst 2022 geplant. Mit einer Fertigstellung wird zwei Jahre darauf gerechnet. Die Kosten werden auf 27 bis 30 Millionen Euro geschätzt. Die Verhandlungen mit der Opposition über zahlreiche Details beginnen bereits nächste Woche.

Eingerichtet wird dieses „Bundeslagezentrum“ im Untergeschoß des Innenministeriums-Gebäudes am Wiener Minoritenplatz (siehe Karte unten). Der Standort ist nach Einschätzung des Innenministeriums „aufgrund seiner zentralen Lage und Erreichbarkeit sowie der Lage im Regierungsviertel zur Unterbringung dieser sensiblen Einrichtung prädestiniert“. Im Krisenfall sollen dort dann alle Fäden zusammenlaufen.

Beschlussfassung soll 2022 erfolgen
Die Gespräche über das Krisensicherheitsgesetz sollen bereits nächste Woche starten, kündigten die Sicherheitssprecher von SPÖ und FPÖ, Reinhold Einwallner und Hannes Amesbauer, an. Für Donnerstag hat die Regierung zu einer ersten Runde mit den Sicherheitssprechern der Parlamentsparteien eingeladen. Geplant ist, den Gesetzesentwurf Mitte November in Begutachtung zu schicken. Die Beschlussfassung soll 2022 erfolgen. Wann das Gesetz dann in Kraft treten kann, steht noch nicht genau fest.

Bundesheer soll Vorsorge zur Verhinderung von Krisen übernehmen
Die Regierung braucht die Stimmen zumindest entweder der SPÖ oder der FPÖ, weil einige Teile des geplanten Gesetzes Verfassungsbestimmungen enthalten. Das betrifft vor allem jenen Bereich, mit dem das Bundesheer die Vorsorge zur Verhinderung von Krisen übernehmen soll (siehe auch Video ganz oben). Schon bisher erbringt das Heer Assistenzleistungen, diese sollen ausgeweitet werden. Auch soll es „Vorkehrungen für die Bewältigung künftiger Elementarereignisse, Unglücksfälle außergewöhnlichen Umfangs oder Krisen im Form einzelner präventiver Maßnahmen“ treffen können.

Katastrophen, Terrorismus, Pandemien als Krisenereignisse
Der vorliegende Gesetzesentwurf definiert erstmals, was unter einer Krise zu verstehen ist: „Droht unmittelbar oder entsteht durch ein Ereignis, eine Entwicklung oder sonstige Umstände in Bereichen, in denen dem Bund die Gesetzgebung und Vollziehung zukommt, eine Gefahr außergewöhnlichen Ausmaßes für das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Inneren, die nationale Sicherheit, die Umwelt oder das wirtschaftliche Wohl, deren Abwehr oder Bewältigung die unverzügliche Anordnung, Durchführung und Koordination von Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes dringend erforderlich macht, liegt eine Krise vor.“

Als Beispiele dafür werden in den Erläuterungen etwa Katastrophen, Terrorismus, Pandemien, „aber auch massive nationale und internationale Menschenbewegungen“ genannt. Gedacht wird aber „beispielsweise auch an längerfristige Folgen von Mangellagen (z.B. Stromausfall, Ausfall von Verkehrsträgern).

Im Ernstfall müsste die Regierung im Ministerrat den Krisenstatus beschließen, diesem müsste der Hauptausschuss des Nationalrates zustimmen. Danach könnte der jeweils zuständige Minister die entsprechende Krisenverordnung erlassen, ähnlich der Verordnungen, die das Gesundheitsministerium jetzt schon in der Corona-Pandemie erlassen hat. Diese Verordnung wäre dann sechs Wochen gültig und müsste im Bedarfsfall dann jeweils verlängert werden.

Regierungsberater und Ausschüsse geplant
So heißt es im Gesetzesentwurf, dass ein Regierungsberater eingesetzt werden soll, der für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden soll. Dieser soll der Bundesregierung vor dem Hintergrund eines „strategischen Gesamtlagebild“ Auskünfte erteilen. Auch sollen Ausschüsse eingerichtet werden, um etwaige Bedrohungen in verschiedenen Bereichen (Gesundheit, Energie, Umwelt, Wirtschaft, Sicherheitspolitik) zu erkennen und zu beurteilen.

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