Ein neues Gesetz gegen unfaire Geschäftspraktiken soll Bauern vor der Marktmacht des Handels schützen. Darin werden unfaire Praktiken konkret benannt und können geahndet werden, sagte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Donnerstag. Dazu gehöre etwa die verspätete Zahlung verderblicher Lebensmittel, Auftragsstornos in letzter Minute, einseitige Vertragsänderungen, die womöglich sogar rückwirkend kommen, oder die Verweigerung eines schriftlichen Vertrags. Köstinger sieht eine Entwicklung und veranschaulicht: „Viele Betriebe leiden unter der gängigen Praxis.“
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