Vater angeklagt

Freispruch nach Hitler-Gruß vor drei Polizisten

Ein Urteil, das bei Berufsrichtern für Kopfschütteln sorgt: Ein 44-Jähriger aus Steinhaus/Wels war am Dienstag im Straflandesgericht Wien angeklagt, weil er bei einer Corona-Demo vor drei Polizisten den Hitler-Gruß gezeigt haben soll. Trotz zweimaliger Abstimmung und einer neuerlichen Rechtsbelehrung durch den vorsitzenden Richter fällten die Geschworenen einen Freispruch.

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Der Monteur Emir B. aus Steinhaus/W. war am 6. März mit seiner Frau und vier Kindern nach Wien gefahren, um am Heldenplatz gegen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Drei Polizisten beobachteten, wie der in Bosnien geborene Österreicher beim Anblick einer Deutschen Flagge – mehrere Sekunden lang in strammer Haltung verharrend – den rechten Arm zum Hitler-Gruß erhoben und „Deutschland“ gebrüllt haben soll. Für die Polizisten ein klarer Fall von NS-Wiederbetätigung. B. widersprach und behauptete, namentlich nicht bekannten Kollegen aus Deutschland gewunken zu haben.

Aufsehenerregendes Urteil
Beim Prozess im Wiener Straflandesgericht schlossen die Polizisten ein Winken definitiv aus. Und dann geschah, womit niemand gerechnet hatte. Die Geschworenen sprachen B. (Anwalt Lorenz Kirschner aus Wels) mit 7:1 frei. Der vorsitzende Richter Christoph Bauer erteilte den Geschworenen daraufhin eine neuerliche Rechtsbelehrung (kommt extrem selten vor) und ließ nochmals abstimmen. Ergebnis: 4:4 - Freispruch!

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