Seit Jahren schiebt die Politik - Regierungen wie Opposition - die Sanierung des teils recht baufälligen und brandschutztechnisch bald nicht mehr dem Gesetz entsprechenden Hohen Hauses vor sich her. Lieber saß man auf zerschlissenen Ledersesseln unterm löchrigen Dach des Parlaments und riskierte bei einem Defekt der in den Lüftungskanälen laufenden Stromleitungen lieber eine Katastrophe, anstatt dem Wähler/Steuerzahler die millionenteure Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes zu verkünden.
Die Jahre der Untägigkeit rächten sich mit jährlich steigenden Baukosten. Mit 300 Millionen wird die Instandsetzung nun zu Buche schlagen, inklusive der Kosten für die temporäre Absiedelung des gesamten Parlamentsbetriebs. Das Zeitfenster für eine Sanierung während des Betriebs ist schon vor Jahren verstrichen.
Das Billigste ist gerade gut genug
Während Nationalratspräsidentin Barbara Prammer einem Bauplan, der mit der Sanierung gleichzeitig die Einrichtung weiterer Büros unterm Dach des Parlaments inklusive eines Cafés vorsah, prinzipiell zustimmen wollte, drängten die Opposition - allen voran die FPÖ und BZÖ - sowie Teile der ÖVP auf eine Minimalsanierung nach dem Motto "nur das Notwendigste und das so billig wie möglich".
In einer mehrstündigen Präsidialsitzung am Donnerstag boxten die "Minimalsanierer" das nun auch durch und erreichten zusätzlich ihren Wunsch, der Rechnungshof als glaubwürdigste Anti-Geldverschwungs-Instanz der Republik möge die Umbau- und Sanierungsarbeiten vom ersten Planungsstrich an überwachen. Der Verdacht, die Politik würde sich mit einem "neuen Parlament" Luxus auf Steuerzahlerkosten gönnen, dürfe ja nicht aufkommen.
"RH kann keine Bauaufsicht ersetzten"
Das Problem daran: Die Prüfer wollen sich nicht einspannen lassen. "Der Rechnungshof kann abgeschlossene Planungsvorgänge zeitnah, jedoch stets nur im Nachhinein überprüfen", hieß es am Freitag in einer Stellungnahme des RH an die Parlamentsdirektion. Zudem würde man die für eine nachträgliche Kontrolle erforderliche Unabhängigkeit bzw. Unbefangenheit verlieren.
"Gemäß der Bundesverfassung und den internationalen Standards sei die Gebarungskontrolle, die der Rechnungshof durchzuführen hat, als ex-post-Kontrolle eingerichtet", heißt es in der Stellungnahme. Dies ergebe sich unter anderem bereits aus dem Begriffsinhalt der Worte "Überprüfung" und "Gebarung". Der RH könne auch Bauherrnentscheidungen und die Aufgaben der örtlichen Bauaufsicht und somit der begleitenden Kontrolle nicht ersetzen.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer gibt sich nach der Ablehnung des Rechnungshofs am Freitag vorerst abwartend. Die Stellungnahme des RH sei eingelangt, es werde weitere Gespräche geben, sagte eine Sprecherin Prammers am Freitag.









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