Weder Bär, Wolf noch Luchs dürfen bejagt werden, da sie streng geschützt sind. Weil sie aber dennoch als jagdbar gelten, ist die Kärntner Jägerschaft für Schäden verantwortlich, wofür extra eine Versicherung abgeschlossen wurde. Doch die Versicherungen brauchen Beweise, dass wirklich Bär, Wolf oder Luchs für die Risse verantwortlich sind, und nicht etwa nur wildernde Hunde.
„Was bei Bären noch relativ einfach nachzuweisen ist, ist beim Wolf für die betroffenen Landwirte eine fast unlösbare Aufgabe, denn dafür wäre eine genetische Untersuchung nötig, die oft höhere Kosten verursacht, als der Landwirt an Entschädigung zu erwarten hat“, so Jagdreferent Uwe Scheuch: „Einige Tiere werden überhaupt gar nicht mehr gefunden; und außerdem wird gerade mal der Fleisch- nicht jedoch der Zuchtwert des gerissenen Tieres ersetzt.“
Derzeit leiste die Naturschutzabteilung Kulanzzahlungen, wo die Versicherung nicht greift. Der Landespolitiker fordert daher mehr Bundesmittel für die Abgeltung von Schäden durch Bär, Wolf und Luchs.
"Kärntner Krone"
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