Das derzeitige "Jugendwohlfahrtsgesetz" stammt aus dem Jahr 1989 und ist ein Auftrag an die Bundesländer, Gesetze zu erlassen, die dem entsprechen - es gibt zusätzlich zu diesem sogenannten Bundesgrundsatzgesetz also noch neun Ausführungsgesetze der Länder. Es soll auch weiterhin ein Bundesgesetz und neun Ländergesetze geben, ersteres soll aber laut der Expertin stark modernisiert werden. Die Länder haben dann ein Jahr Zeit für die Änderungen.
Gründe für die Novellierungspläne werden im Ministerium mehrere genannt: Das derzeitige Gesetz sei zu unkonkret, außerdem habe sich gesellschaftlich und auch in der Sozialarbeit seit 1989 viel geändert.
Schutz von Kindern bis 18 Jahren
Bei der Jugendhilfe geht es prinzipiell um den Schutz von Kindern bis 18 Jahren. Die Hilfe kann der Expertin zufolge bis längstens 21 verlängert werden, sodass junge Erwachsene etwa noch bei der Pflegefamilie oder im betreuten Wohnen bleiben können. Bei diesen Altersgrenzen ist keine Änderung geplant.
Im aktuellen Gesetz seien aber etwa die Gefährdungsabklärung und die Hilfeplanung nicht verankert. Den Ländern ist es derzeit überlassen, ob und welche Kriterien sie dafür verwenden - künftig soll es bestimmte Regeln geben. Wird einem Sozialarbeiter beispielsweise gemeldet, dass ein Kind geprügelt wird, soll es zunächst zu einer Gefährdungsabklärung kommen, also einer Klärung, ob die Vorwürfe auch stimmen. Das geschehe etwa durch Hausbesuche, medizinische Untersuchungen oder Gespräche mit der Bildungseinrichtung, den Kindern und Jugendlichen selbst sowie den Eltern.
Vier-Augen-Prinzip zur Abklärung
Dabei soll es künftig ein Vier-Augen-Prinzip geben, um Fehleinschätzungen zu minimieren. Je nach Fall könne das Vier-Augen-Prinzip bei jedem Schritt oder auch nur der Einschätzung der Gefährdung gelten. Ein Team könnte aus zwei Sozialarbeitern, oder beispielsweise auch aus einem Sozialarbeiter und einem Psychologen oder Sozialpädagogen bestehen.
Nach der Gefährdungsabklärung kommt es zur Hilfeplanung, sprich, was seitens der Jugendhilfe unternommen wird. Dazu gehöre etwa die Aufnahme der Familiensituation und der Gründe für die Gewalt, erklärte die Expertin. Maßnahmen können von der Familienberatung bis zum Entzug der Obsorge durch einen Antrag bei Gericht reichen.
Auch Datenschutz soll reformiert werden
Neues soll das Gesetz auch im Bereich Datenschutz bringen: Erstmals werde geregelt, welche Daten gesammelt und aufbewahrt und wem sie weitergegeben werden dürfen. Dabei ist vorgesehen, sowohl Auskunftsrechte als auch Verschwiegenheitspflichten zu definieren. Um künftig eine bundesweite Statistik erstellen zu können, sollen entsprechende Zahlen zur Jugendwohlfahrt in den Ländern nach den gleichen Kriterien gesammelt werden. Näher definiert werden sollen zum Beispiel auch Standards für die Bewilligung von Pflegepersonen.
Juristische Kritiker meinen laut Ministerium, dass der Entwurf - der derzeit noch nicht öffentlich ist - zu detailliert sei. Man setze aber lieber auf mehr Details als zu wenige, um wirklich "Einheitsimpulse" zu setzen. Kommenden Montag, 21. Februar, findet zu der geplanten Neuregelung jedenfalls eine Verhandlungsrunde mit Staatssekretärin Remler und den Ländern statt.









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