Die Direktvergabe von Corona-Testungen an das Rote Kreuz Anfang Februar 2021 durch das Land Vorarlberg war rechtens. Diese Entscheidung tat das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg am Donnerstag kund. Als Begründung wurde angeführt, dass dringliche und zwingende Gründe vorgelegen seien.
Ein privater Anbieter hatte beim Landesverwaltungsgericht die Feststellung beantragt, ob die Vergabe von Corona-Testungen an das Rote Kreuz ohne vorherige Bekanntmachung rechtswidrig gewesen sei. Die Antwort des Gerichts dürfte bei den Zuständigen des Landes für Aufatmen sorgen, denn es hatte bei der Vergabe nichts zu beanstanden.
Kapazitäten schnell erweitern
Argumentiert wurde damit, dass das Land Anfang Februar - unter anderem aufgrund einer von Bundesseite verordneten Testpflicht für Grenzpendler - die Testkapazitäten dringend habe erweitern müssen. Diese Entwicklung sei für das Land Vorarlberg nicht rechtzeitig vorhersehbar gewesen, folglich sei die Auftragsvergabe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zulässig gewesen.
Inzwischen hat sich das Thema aber ohnehin erledigt. Das Land hat vor kurzem den Betrieb von sieben Covid-Teststraßen an eine Bietergemeinschaft vergeben. Weder der private Anbieter noch das Roten Kreuz hatten sich beworben.
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