Beamtin ausgebootet

Urteil nach Postenschacher um Finanzamts-Leitung

Oberösterreich
03.07.2021 08:00

Ein Urteil, das „ein empörter Steuerzahler“ der „Krone“ zukommen ließ, zeigt Postenschacher bei der Leiterbestellung am Finanzamt Braunau-Ried-Schärding auf: Einer erfahrenen Beamtin war der ÖVP-Ortschef einer Kleingemeinde vorgezogen worden. Laut Gericht wurde die Entscheidung von sachfremden Gründen getragen, die Frau erhält 5000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung.

Dr. Christa Scharf habe nicht wegen des Geldes gekämpft, sondern weil sie sich so eine Vorgehensweise nicht bieten lassen wollte, sagt ihr Linzer Anwalt Mag. Markus Dutzler. Trotz ihrer jahrzehntelangen Berufserfahrung und der Bestellung zur interimistischen Leiterin des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding ist ihr bei der endgültigen Leiterbestellung Anfang 2017 der ÖVP-Ortschef einer 600-Einwohner-Gemeinde mit objektiv geringerer Qualifikation vorgezogen worden.

Erste Rüge schon 2018
Schon die Bundesgleichbehandlungskommission hatte im Juli 2018 eine Diskriminierung von Frau Scharf aufgrund des Geschlechts, des Alters und der Weltanschauung festgestellt, was von der Finanzprokuratur bestritten wurde, worauf der Finanzminister (damals Schelling, ÖVP) die Entschädigungsansprüche der Frau zurückwies.

Zitat Icon

Das Urteil ist, glaube ich, selbsterklärend. Der Frau Dr. Scharf ist darin in allen Dingen Recht gegeben worden.

Rechtsanwalt Mag. Markus Dutzler, Linz

„Kein sachliches und objektives Kriterium“
Gegen diesen Bescheid zog sie vor das Bundesverwaltungsgericht, das ihr kürzlich Recht gab. Wobei im Urteil die ÖVP-Nähe einiger Mitglieder der Begutachtungskommission im Bewerbungsverfahren ebenso erörtert wird, wie die offenbar mangelnde Nähe der Bewerberin (Dr. Scharf) zur ÖVP samt Indiz für ihre „Unerwünschtheit“. Weil kein sachliches und objektives Kriterium für eine bessere Eignung des bestellten Leiters hervorgekommen sei, hätten „sachfremde Gründe für den zur Ernennung führenden ,Vorschlag‘ ausschlaggebend sein müssen“, heißt es im Urteil.

„Demütigung“
Ergebnis: Dr. Scharf wurde diskriminiert und erhält 5000 € Schadenersatz für die „Demütigung“ sowie die entgangenen Bezugsteile.pö

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