Die bisher unbescholtene Frau wurde nach eigenen Angaben bisher nie vom Dienst suspendiert. Im September 2009 hatte sie als Klassenvorstand fünf ihrer Schülerinnen unmittelbar vor deren kommissionellen Wiederholungsprüfungen die Themen gezeigt. Die Mädchen hatten daraufhin rund eine Stunde Zeit, sich auf die Prüfungsfragen vorzubereiten.
Ein Mädchen hatte dieses Glück nicht. Die Schülerin saß bereits vor der Kommission und fiel durch. Darauf beschwerte sie sich über die ungleiche Behandlung und brachte den Fall ins Rollen.
Ein wirkliches Motiv konnte die Angeklagte nicht nennen. Sie habe gewusst, dass sie die Fragen nicht weitergeben dürfe, aber sie habe ein Blackout gehabt und Mitleid mit einer Schülerin, die geweint habe, sagte sie vor Richter Manfred Herrnhofer.
Er wertete das reumütige Geständnis und den bisher "tadellosen Lebenswandel" der Frau als Milderungsgrund. Außerdem habe sie aus ihrer Handlung keinen direkten oder indirekten Vorteil gezogen, so Herrnhofer.
Strenges Gericht
Ein allzu milde Strafe komme aber nicht infrage, sagte der Richter und schloss sich dabei der Argumentation von Staatsanwältin Sandra Agnoli an. "Die Angeklagte arbeitet in einem hoch sensiblen Bereich. Da ist es Teil der Qualitätssicherung, dass nur die am besten Ausgebildeten zum Einsatz kommen", sagte die Anklägerin.
Die Angeklagte nahm die Strafe an, sie muss auch die Verfahrenskosten tragen. Die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf weitere Rechtsmittel.









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