Es ist beschlossen: Das sogenannte Raser-Paket passierte am Donnerstag den Verkehrsausschuss des Nationalrates. Für Raser wird es nun ernst, denn mit den neuen Bestimmungen soll u.a. die Entziehungszeit des Führerscheins beim Schnellfahren deutlich erhöht werden. Auch der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, wird verlängert. Gegen das Raser-Paket stimmte die FPÖ.
Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts sollen zudem als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen“ definiert werden. Unerlaubte Straßenrennen werden in die Aufzählung der „besonders gefährlichen Verhältnisse“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen und damit als Delikt eingezogen.
Generell, und zwar nicht nur wie bisher bei unerlaubten Straßenrennen, soll die Absolvierung einer Nachschulung, im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorgeschrieben werden.
FPÖ: Ungleichgewicht bei Festlegung des Strafmaßes
Die FPÖ wollte nicht mitgehen, weil sie bei der Festlegung des Strafmaßes ein Ungleichgewicht sieht. Die Geldstrafen würden bei den eher geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv erhöht, kritisierte Gerhard Deimek. Damit treffe man nicht die gewohnheitsmäßigen Rasenden oder illegale Straßenrennen, sondern in erster Linie Personen, die zufällig einmal zu schnell unterwegs waren.
Abnahme von Fahrzeugen wird noch geprüft
Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sagte, mit dem Gesetzespaket reagiere man auf besonders tragische Fälle, die durch Rasen verursacht wurden. Die Bundesländer hätten sich sehr intensiv eingebracht, wofür sie ausdrücklich danke. Bei der Höhe der Strafen liege Österreich immer noch deutlich unter einigen Nachbarländern, gab die Ministerin zu bedenken. Die rechtliche Frage der Abnahme von Fahrzeugen, mit denen man in einigen Ländern bereits gute Erfolge erziele, werde noch geprüft. Sie hoffte, dass sie dem Parlament bis Jahresende mit dem zweiten Teil des Pakets dazu Lösungen vorlegen könne.
Weitere Maßnahmen gefordert
Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hatten die Strafverschärfungen bei ihrer Präsentation im März zwar begrüßt, aber weitere Maßnahmen gefordert. Unter anderem werde der Führerschein weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen, auch fehle die ebenfalls vorgesehene Aufnahme ins Vormerksystem, wurde kritisiert.
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