Kampf um Antrittsrecht
"Das ist ein Problem der Zustellung in Tschechien, da kann die österreichische Justiz nichts dafür", so Nimmervoll. Die Mutter habe ab Erhalt des Bescheids drei Tage Zeit, den Buben nach Oberösterreich zu bringen, sonst würden ihr 2.000 Euro Beugestrafe drohen. Einen Termin zur Mediation Ende Jänner hatte die Frau ungenutzt verstreichen lassen. Sollte in absehbarer Zeit kein Treffen zustande kommen, müsse sich ein tschechisches Gericht damit befassen, erläuterte Nimmervoll.
Die Frau war vor Weihnachten überraschend in Oberösterreich bei ihrem Ex-Mann aufgetaucht und bei einem gemeinsamen Christkindlmarktbesuch mit dem Buben verschwunden. Das Sorgerecht für den Buben war 2008 in Österreich dem Vater zugesprochen worden.
Kronen Zeitung










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