EU-Gerichtshof

Wohnbeihilfe: Jeder glaubt, Urteil gibt ihm recht

Oberösterreich
12.06.2021 13:00

„Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“ heißt es im Sprichwort - stimmt aber nicht! Dem EU-Gerichtshof gelang mit seiner Entscheidung zur oö. Wohnbeihilfe dieses Kunststück. Denn alle glauben, sie hätten recht bekommen. Nur im Landesgericht wird nun gerätselt, wie es weiter geht.

Die nicht unkomplizierte Vorgeschichte ist bekannt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass das Land Oberösterreich von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen für die Wohnbeihilfe des Landes keine zusätzlichen Voraussetzungen wie zum Beispiel ein Deutschzertifikat verlangen darf. Doch dies gelte nur, wenn die Wohnbeihilfe als Kernleistung der Sozialhilfe angesehen wird.

Relativ rascher Entscheid
Das Bezirksgericht Linz hatte bereits entschieden, dass die Wohnbeihilfe eine Kernleistung sei. Das Landesgericht Linz als zweite Instanz war sich nicht sicher und befasste den EU-Gerichtshof in Luxemburg mit der Causa. Mit dem bekannten Resultat, dass die EU-Richter den Ball zurück nach Linz spielten. Wo sich nun ein Drei-Richter-Senat über die juristischen „Ezzes“ aus Luxemburg den Kopf zerbrechen muss. Wie lange es dauert, ist noch offen, so Amalia Berger-Lehner, Vizepräsidentin des Linzer Landesgerichts. Sie rechnet allerdings mit einem relativ raschen Entscheid.

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Eine Stellungnahme ist derzeit leider nicht möglich, da der zuständige Senat des Landesgerichtes Linz die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vorerst sorgfältig studieren muss und eben in der Folge die Frage zu klären hat, ob der Bezug von Wohnbeihilfe eine Kernleistung darstellt oder nicht. Das kann bis zu sechs Monate dauern. Es wird aber sicher um einiges schneller gehen. Davon ist auszugehen.

Amalia Berger-Lehner ist Vizepräsidentin des Linzer Landesgerichts

Während die Rätselrallye im Talar erst startet, waren sich bei der Bekanntgabe des Urteils alle Parteien einig, recht bekommen zu haben. Besonders freuten sich aber der Klagsverband und migrare, das Zentrum für MigrantInnen OÖ. Ein migrare-Klient hatte die Klage eingebracht mit Unterstützung des Klagsverbands, einer NGO zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern.

Beihilfen-Rückgang
Auch interessant: Insgesamt wurden dem Land OÖ in den Jahren 2018, 2019 und 2020 12.279.522,10 Euro sprich über 12 Millionen Euro erspart. Seit Einführung der Zugangsvoraussetzungen 2018 sank der prozentuelle Anteil von Drittstaatsangehörigen Wohnbeihilfebeziehern im Jahr 2017 von über 10 Prozent auf 3,3 Prozent im Jahr 2019. Das ist ein Rückgang von 3188 Beitragsbeziehern auf nur mehr 822. Durch Erleichterungen zum Nachweis der Deutschkenntnisse stieg die Zahl im Vorjahr wieder auf 1104.

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