Am Montag geht‘s los

„Krone“ beantwortet 10 Fragen zur Schulöffnung

Österreich
16.05.2021 17:29

Am Montag geht es los mit Präsenzunterricht. Die „Krone“ gibt den Überblick, was Eltern und Schüler dazu wissen müssen.

1. Was ändert sich ab Montag?
Mittelschulen und AHS-Unterstufen haben, wie schon jetzt Volksschulen – fünf Tage Präsenzunterricht für alle Schüler. Der Schichtbetrieb hat ein Ende.

2. Wer darf in die Schule gehen?
Es gilt die 3-G-Regel: Getestet, geimpft, genesen. Alle anderen müssen im Distanzunterricht bleiben.

3. Welche Tests gelten?
Antigen-Schnelltests („Nasenbohrertest“) in der Schule oder ein negativer PCR-Test (72 Stunden alt) bzw. Antigentest (48 Stunden alt) einer befugten Stelle. Daheim testen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen behinderte Schüler.

4. Wie oft wird getestet?
Immer Montag, Mittwoch und Freitag. Die Tests gelten auch für 48 Stunden als Eintrittstests für Gastro, Friseur etc. Dafür erhalten die Schüler Sticker, die sie sich selbst in einen Pass kleben können.

5. Müssen Masken getragen werden?
Ja. Für Volksschüler reicht ein Mund-Nasen-Schutz (MNS), der am eigenen Sitzplatz abgenommen werden darf. An den Unterstufen muss der MNS auch im Unterricht aufgesetzt bleiben, an den Oberstufen ist eine FFP2-Maske nötig.

6. Gibt es Schularbeiten oder Tests?
Ja. Pro Unterrichtsfach darf aber maximal eine Schularbeit im Sommersemester stattfinden. Tests sind erlaubt, in AHS und Berufsschulen nicht in Schularbeitsfächern. Schwerpunkt bei der Benotung soll auf der Mitarbeit liegen.

7. Ist Turnunterricht möglich?
Ja. Nach wie vor soll nach Möglichkeit im Freien geturnt werden, Masken sind nicht erforderlich. Kontaktsportarten sowie Übungen mit Kontakt (z. B. helfen und sichern) sind erlaubt, wenn der Zwei-Meter-Abstand nur kurzfristig unterschritten wird. Schwimmeinheiten sollen möglichst nachgeholt werden.

8. Wie sieht es mit dem Sitzenbleiben aus?
Mit einem Fünfer dürfen Schüler automatisch ins nächste Schuljahr aufsteigen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das betreffende Fach schon im Vorjahr negativ beurteilt wurde. Bei zwei oder mehr Fünfern kann die Lehrer-Konferenz ebenfalls den Aufstieg zulassen. Nicht möglich ist ein Aufstieg mit „Fleck“ in Fächern, die in späteren Schuljahren nicht mehr auf dem Stundenplan stehen.

9. Kann ich trotzdem zur Nachprüfung antreten?
Ja. Zwei Wiederholungsprüfungen dürfen abgelegt werden. Das ist deshalb wichtig, damit man bei Bestehen eventuell auch in späteren Jahren von der Aufstiegsklausel Gebrauch machen kann.

10. Was ist mit Sportwochen, Schulfesten, Exkursionen etc.?
Mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen bleiben untersagt. Eintägige Schulveranstaltungen dürfen dagegen „unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden“.

Kronen Zeitung

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