Rachenabstrich, Lollipop, „Nasenbohrer“ und mehr: Die Vielfalt an Corona-Tests ist mittlerweile groß, aber nicht alle sind ab 19. Mai als Eintrittskarte zum Wirt oder ins Kino erlaubt. Die „Krone“ gibt den Überblick, welche Tests wo und wie lange gelten.
Zutrittstests sind wir ja bereits gewohnt. Die größte Neuigkeit dürfte wohl sein, dass auch Antigen-Selbsttests, die behördlich erfasst und in ein Datenverarbeitungssystem eingetragen wurden, einem künftig die Türen öffnen werden - oder zumindest sollen. Denn für die digitale Variante wären laut Gesundheitsministerium die Länder selbst zuständig. Jedenfalls: Sind die Selbsttests eingetragen und erfasst, gelten sie 24 Stunden.
„Point of Sale“-Variante
Auch wird es eine „Point of Sale“-Variante geben, also „Vor-Ort-Tests“: Dabei handelt es sich um Antigen-Selbsttests, die nur für den einmaligen Zutritt an Ort und Stelle gelten, etwa beim Wirt ums Eck. Die Tests müssen unter Aufsicht des jeweiligen Betriebsstätten-Betreibers - in dem Fall des Wirts - erfolgen und sind vorwiegend für Regionen gedacht, wo es keine engmaschigen Teststationen gibt.
Von geschultem Personal durchgeführte Antigen-Tests - also solche, die in einer Teststraße bzw. einem Testzentrum, beim Arzt oder in einer Apotheke gemacht werden - dürfen wie bisher maximal 48 Stunden alt sein. Und molekularbiologische Tests - etwa die bekannten PCR- sowie die weniger bekannten LAMP-Tests - fungieren bis maximal 72 Stunden ab Durchführung als Türöffner.
Für Kinder bis zehn Jahre gilt das Testergebnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten, ab zehn Jahren braucht der Nachwuchs ein eigenes Testergebnis. Hier gibt es künftig auch eine Erleichterung: Die als „Nasenbohrer-Tests“ bekannten Schultests gelten dann nämlich auch als Zutrittstests.
Auch Betriebe können mittlerweile kostenlose Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests anbieten - und zwar nicht nur den eigenen Mitarbeitern, sondern auch betriebsfremden Personen wie Angehörigen, Kunden und Co. Die Bundesregierung fördert das Angebot. Was wohl nur für den eigenen Gebrauch bleiben dürfte, sind Formen wie etwa der Lollipop-Test.
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