Vielfalt ist groß

Überblick: So sieht es nun mit dem Freitesten aus

Österreich
14.05.2021 06:00

Rachenabstrich, Lollipop, „Nasenbohrer“ und mehr: Die Vielfalt an Corona-Tests ist mittlerweile groß, aber nicht alle sind ab 19. Mai als Eintrittskarte zum Wirt oder ins Kino erlaubt. Die „Krone“ gibt den Überblick, welche Tests wo und wie lange gelten.

Zutrittstests sind wir ja bereits gewohnt. Die größte Neuigkeit dürfte wohl sein, dass auch Antigen-Selbsttests, die behördlich erfasst und in ein Datenverarbeitungssystem eingetragen wurden, einem künftig die Türen öffnen werden - oder zumindest sollen. Denn für die digitale Variante wären laut Gesundheitsministerium die Länder selbst zuständig. Jedenfalls: Sind die Selbsttests eingetragen und erfasst, gelten sie 24 Stunden.

„Point of Sale“-Variante
Auch wird es eine „Point of Sale“-Variante geben, also „Vor-Ort-Tests“: Dabei handelt es sich um Antigen-Selbsttests, die nur für den einmaligen Zutritt an Ort und Stelle gelten, etwa beim Wirt ums Eck. Die Tests müssen unter Aufsicht des jeweiligen Betriebsstätten-Betreibers - in dem Fall des Wirts - erfolgen und sind vorwiegend für Regionen gedacht, wo es keine engmaschigen Teststationen gibt.

Von geschultem Personal durchgeführte Antigen-Tests - also solche, die in einer Teststraße bzw. einem Testzentrum, beim Arzt oder in einer Apotheke gemacht werden - dürfen wie bisher maximal 48 Stunden alt sein. Und molekularbiologische Tests - etwa die bekannten PCR- sowie die weniger bekannten LAMP-Tests - fungieren bis maximal 72 Stunden ab Durchführung als Türöffner.

Für Kinder bis zehn Jahre gilt das Testergebnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten, ab zehn Jahren braucht der Nachwuchs ein eigenes Testergebnis. Hier gibt es künftig auch eine Erleichterung: Die als „Nasenbohrer-Tests“ bekannten Schultests gelten dann nämlich auch als Zutrittstests.

Auch Betriebe können mittlerweile kostenlose Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests anbieten - und zwar nicht nur den eigenen Mitarbeitern, sondern auch betriebsfremden Personen wie Angehörigen, Kunden und Co. Die Bundesregierung fördert das Angebot. Was wohl nur für den eigenen Gebrauch bleiben dürfte, sind Formen wie etwa der Lollipop-Test.

Freitesten - aber womit?

  • Gurgeln mit App
    Gurgeltests gibt es z. B. in Wien mit der Initiative „Alles Gurgelt“: PCR-Testkits werden daheim via Handy-App und Videofunktion angewendet. Abholung und Abgabe erfolgt in Filialen des Rewe-Konzerns. Zur Öffnung der Gastronomie soll es eine App geben, die die verpflichtende Registrierung der Kunden erleichtert.
  • Türöffner Selbsttest
    Antigen-Selbsttests gelten künftig, wenn sie digital erfasst werden, für maximal 24 Stunden als Zutrittstests. Die ab 19. Mai auch geplanten „Vor-Ort-Tests“ gelten hingegen nur für den einmaligen Zutritt an Ort und Stelle. Für mehr Sicherheit sollte man sich besser unter Aufsicht bzw. eben von Fachpersonal testen lassen.
  • Für Schüler gibt es künftig einen Pass
    Die Schule wird künftig quasi zur befugten Stelle, Testnachweise auszustellen. Diese erhalten Schüler in Form eines Passes (oben kleines Bild): Für den Unterricht wird alle zwei Tage Antigen-schnellgetestet, das wird dann per Pickerl im Pass dokumentiert und öffnet den Kindern so auch gleich für 48 Stunden die Türen zu Schwimmbad und Co. Für den Unterricht kann den Schultest künftig auch ein PCR- oder Antigen-Test von befugten Abnahmestellen ersetzen, dieser darf am betreffenden Schultag wie üblich maximal 72 bzw. 48 Stunden alt sein.
  • Testen bei Berufsgruppen
    Auch die Berufsgruppentestungen gehen weiter, z. B. die der Lehrer mit überwachten Selbsttests in der Schule. Was die Gastronomie betrifft, gibt es Meinungsverschiedenheiten: Wiens Stadtrat Peter Hacker will die gleichen Testregeln für das Personal wie für die Gäste - notfalls mit einer eigenen Landesverordnung.
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