Das Verfahren gegen den Nobelpreisträger Peter Handke zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist eingestellt worden - das erfuhr die „Krone“ am Mittwochabend aus dem Büro von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ): „Peter Handke war, ist und bleibt Kärntner und österreichischer Staatsbürger.“ Im Jahr 1999 war ihm ein jugoslawischer Reisepass vom damaligen Milosevic-Regime ausgestellt worden, was in der Folge für einige Aufregung gesorgt hatte ...
Eine US-Plattform hatte in der Nationalbibliothek einen Reisepass Handkes ausgegraben, der am 15. Juni 1999 in der jugoslawischen Botschaft in Wien ausgestellt worden war. Handkes Nationalität wird darin als „Jugoslovensko“ angegeben.
Keine Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt
In der Folge hatte es Ende 2019 jede Menge Wirbel in der Causa gegeben. Der Pass war nämlich zur Zeit der US-Bombardements auf Serbien im Kosovokrieg ausgestellt worden. Das warf unter anderem die Frage auf, ob die Passausstellung eine Art Solidarisierung des Autors darstellen könnte. Doch auch die Juristen beschäftigt die Causa: Ist eine im Reisepass angeführte Nationalität gleichbedeutend mit der Staatsbürgerschaft? Wenn ja, wäre das nämlich insofern problematisch, als das österreichische Recht keine Doppelstaatsbürgerschaften erlaubt.
Ein Verfahren wurde eingeleitet. Der Literaturnobelpreisträger selbst meinte seinerzeit dazu bloß: Er habe keine jugoslawische Staatsbürgerschaft. Vielmehr habe er den Pass nur erhalten, „um zu reisen“.
Peter Handke war, ist und bleibt Kärntner und österreichischer Staatsbürger.
Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ)
Aberkennungsverfahren eingestellt
Wie nun am Mittwochabend bekannt wurde, behält Peter Handke jedenfalls seine österreichische Staatsbürgerschaft. Ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser ließ verlauten, dass das Aberkennungsverfahren eingestellt worden sei. „Peter Handke war, ist und bleibt Kärntner und österreichischer Staatsbürger“, stellte Landeschef Peter Kaiser gegenüber der „Krone“ klar. „Ich bin froh, dass diese Diskussion nun endlich vom Tisch ist und in Zukunft nur noch das großartige literarische Wirken unseres Literaturnobelpreisträgers diskutiert wird und für positive Schlagzeilen sorgt.“
Kein Antrag gestellt
Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft wäre nur dann eingetreten, wenn ein Antrag von Handke auf die serbische Staatsbürgerschaft gestellt worden wäre. Solch einen Antrag hatte der Autor aber stets bestritten und es konnten auch keine Hinweise ermittelt werden, dass er die serbische Staatsbürgerschaft aufgrund eines solchen Antrages erhalten hat. Das serbische Gesetz sieht eine Staatsbürgerschaft auf Antrag erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Serbien vor, das konnte jedoch ebenfalls ausgeschlossen werden.
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