Trotz OGH-Urteil

Ryanair zahlte unzulässige Gebühr nicht zurück

Ombudsfrau
16.04.2021 09:00

55 Euro für einen Check-in am Flughafen - schon im Mai 2020 erklärte der Oberste Gerichtshof die Gebühr von Laudamotion, also Ryanair, für unzulässig. Mit der Erstattung hatte man es im Fall einer Leserin nicht eilig. Vielmehr ließ man die Kundin fast ein Jahr warten!

220 Euro kassierte Laudamotion im Dezember 2018 von Lisa M. und ihrer Familie - wir haben Anfang des Vorjahres berichtet. Die Niederösterreicher waren damals nach Mallorca geflogen. Frau M. wollte online einchecken, hatte das bereits öfter gemacht. Funktioniert hat es nicht. Am Flughafen stellte man sie eiskalt vor die Wahl: entweder für den Check-in am Schalter zahlen - oder nicht fliegen. Die vierköpfige Familie zahlte zähneknirschend.

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) Mitte letzten Jahres die Check-in-Gebühr für unzulässig befand, forderte die Leserin ihr Geld zurück, schrieb in den letzten Monaten Dutzende E-Mails. Antwort gab es keine. „Es ist mir ein Rätsel, wenn der OGH entscheidet und das dann einfach ignoriert wird“, war Frau M. empört

Nach Ombudsfrau-Anfrage kündigte Ryanair Erstattung an
Ryanair erklärte auf Anfrage lapidar, dass das Anliegen direkt mit dem Kunden geklärt worden sei. Auf die Nachfrage, warum die Rückzahlung so lange gedauert habe, hieß es knapp: „Wir bitten um Verständnis, dass wir dieses Anliegen nach Lösung nicht kommentieren.“ Frau M. hat nun E-Mails erhalten, in der eine Refundierung innerhalb von rund 20 Tagen angekündigt wird. Die Leserin und wir sind gespannt, ob das auch klappt.

Ein Resümee bleibt für Kunden nach all den Unannehmlichkeiten wohl schon: Im Werben mit Billig-Flugpreisen ist man Meister. Das Kundenservice mutet hingegen an, eher aus der Kategorie „unterirdisch“ zu sein.

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