Rechtliche Regelung

Die „Krone“ gibt Antworten zum Homeoffice

Wirtschaft
29.01.2021 06:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

Nach knapp einem Jahr haben sich die Sozialpartner und die Politik auf eine rechtliche Regelung für das Arbeiten von zu Hause aus geeinigt (siehe Video oben). Lesen Sie hier alles zu Steuern, Unfallversicherung und Co.

  • Wer entscheidet, ob ein Mitarbeiter vom Homeoffice aus arbeiten kann bzw. muss?
    Wie bisher müssen Unternehmen und Mitarbeiter zustimmen. Es gibt kein Recht, von zu Hause aus zu arbeiten, es kann aber auch nicht einseitig vom Chef angeordnet werden.

Grafik: Alles rund um das Homeoffice

  • Wie sieht es mit Ruhezeiten aus? Muss ich ständig erreichbar sein?
    An den bestehenden Bestimmungen zum Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ändert sich nichts. Auch zu Hause soll nicht länger gearbeitet werden als im Büro.
  • Ich habe mir 2020 einen Drehstuhl gekauft. Kann ich ihn von der Steuer absetzen?
    Ja. An und für sich gelten die neuen Steuerbestimmungen erst ab 2021. Damit aber die Kosten für 2020 angeschafftes ergonomisches Mobiliar nicht verfallen, können Anschaffungen aus 2020 innerhalb des 300-Euro-Rahmens für 2021 abgesetzt werden.
  • Ich hole mir zu Mittag etwas vom Wirt im Ort zu essen. Sind Unfälle auf dem Weg dorthin versichert?
    Nein. Der Unfallversicherungsschutz umfasst Wege, um Essen zu besorgen, nicht. Er gilt für Arbeitsunfälle im Homeoffice sowie auf Wegen in die Arbeit, zum Arzt, zu einer Interessenvertretung oder wenn man Kinder in Kindergarten/Schule bringt.
  • Welche Arbeitsmittel muss das Unternehmen für das Homeoffice zur Verfügung stellen?
    Grundsätzlich stellt der Arbeitgeber die notwendigen Arbeitsmittel wie Laptop oder Handy zur Verfügung. Darüber hinaus soll es eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale von maximal 300 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer (etwa für Internet) geben.
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