Der aus Wien stammende Azad G., der mutmaßlich für den IS in Syrien gekämpft hat, wird seine österreichische Staatsbürgerschaft nun doch behalten. Die Stadt Wien wollte sie aberkennen, doch das Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt hat dies nun abgelehnt - mit der Begründung, dass Azad G. sonst staatenlos wäre. Denn entgegen ersten Annahmen ist G. kein türkisch-österreichischer Doppelstaatsbürger ...
Azad G. sorgte März 2019 für Schlagzeilen, nachdem kurdische Soldaten den mutmaßlichen IS-Anhänger gefangen genommen hatten. In einem Video gab sich der verdächtige heimische Terrorkrieger (27) dann ganz kleinlaut: „Ich hoffe, sie erkennen, dass ich reumütig bin.“ Der mutmaßliche Terrorkrieger soll während eines Aufenthalts in Wien nicht nur 12.400 Euro Sozialhilfe kassiert haben, er ließ sich auch eine Schussverletzung in einem Wiener Krankenhaus behandeln.
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wollte dem vermeintlichen Austro-Türken die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen lassen, doch wie sich nun herausstellte, besitzt Azad G. gar keinen türkischen Pass. Die zuständige MA 35 war auf Basis der Einbürgerungsakten von einer Doppelstaatsbürgerschaft ausgegangen.
„Staatsbürgerschaft kann nicht entzogen werden“
Im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien gab schließlich die Botschaft der Türkei auf dem Rechtshilfeweg bekannt, dass G. kein türkischer Staatsbürger mehr sei. „Daher kann ihm die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, weil er dadurch staatenlos werden würde“, sagte Beatrix Hornschall, die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien, gegenüber „Wien heute“.
Laut Außenministerium ist der derzeitige Aufenthaltsort von Azad G. nicht bekannt. Sollte er allerdings versuchen, nach Österreich zurückzukehren, droht ihm die Festnahme.
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