Arzt verließ OP

Anwalt zu Entlassung: „Ist juristisch zum Weinen“

Oberösterreich
24.05.2020 07:00

Jener Arzt, der in Linz eine laufende OP verlassen und an einen Assistenzarzt übergeben hat, wehrt sich gegen seine Entlassung aus dem Kepler Uniklinikum. Laut seinem Anwalt Klaus Dorninger seien die genannten Gründe „juristisch zum Weinen“. Das Krankenhaus widerspricht den Vorwürfen des Betroffenen.

Die Causa rund um den Oberarzt entwickelt sich zu einem Rechtsstreit. In einem Gespräch mit der „Krone“ sagte der betroffene Arzt: „Ich hätte nicht weggehen sollen, auch wenn der Tod des Patienten mit meiner Abwesenheit nichts zu tun hat.“ Der Arzt hat jetzt gegen seine fristlose Entlassung Klage eingereicht.

Ablauf der Entlassung
Anwalt Dorninger dazu: „Wenn Entlassungsgründe vorliegen, müssen sie unmittelbar geltend gemacht und ausgesprochen werden und der Mitarbeiter ist sofort zu informieren. Am Dienstag war die Operation, am Freitag wurde der Arzt offiziell suspendiert und erst am Montag wurde dann die Entlassung ausgesprochen.“ Ferdinand Waldenberger, Ärztlicher Direktor, sieht das anders: „Die disziplinarischen Maßnahmen haben sich erst ergeben, nachdem wir alle Stellungnahmen hatten. Der Mitarbeiter hat gebeten, noch einen Zusatz zu seiner Stellungnahme einreichen zu dürfen, das haben wir ihm gewährt. Der lag am Montag vor.“

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Es wirkt, als mache man aus einer Mücke einen Elefanten, um einen Top-Mediziner loszuwerden.

Klaus Dorninger, Anwalt des Arztes

„Ab seiner Zusage war der Arzt verantwortlich“
Der Arzt sagt außerdem, dass er in Corona-Bereitschaft gewesen sei und daher die Operation nicht übernehmen hätte müssen: „Nur wenn ein Ärzteteam wegen einer Corona-Infektion ausfällt, hätte ich ins Krankenhaus kommen müssen.“ Dies bestätigt Waldenberger. Laut ihm hätte er aber ab der Zusage die Verantwortung übernommen und das Spital während der OP nicht verlassen dürfen.

Kritik an Entlassungsschreiben
Auch die angeführten Gründe im Entlassungsschreiben kritisiert der Anwalt: „Als Grund wird unter anderem angeführt, dass er beim Verlassen nicht ausgestempelt hat. Man kann aber nur ausstempeln, wenn man auch eingestempelt hat. Das hat er aber nicht, weil er in der Freizeit im Spital war.“ Weiters habe das Verlassen laut Obduktion nichts mit dem Tod des Mannes zu tun. Laut dem Anwalt gebe es schon länger Probleme mit der Krankenhausleitung, außerdem sei es üblich, dass Top-Chirurgen den OP-Saal verlassen, das komme auf das Stadium der OP an. Waldenberger widerspricht: „Es ist nicht üblich, dass man bei dieser Art von OP weggeht und sogar das Haus verlässt. Man hat Verantwortung.“

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