Seit dem 13. März herrscht in Alten- und Pflegeheimen striktes Besuchsverbot. Besuche könnten nun frühestens ab 4. Mai eingeschränkt möglich werden.
Der tatsächliche Beginn von Besuchen wird vom jeweiligen Heim festgelegt, denn es müssen Vorkehrungen getroffen werden. So soll es einen eigenen Besuchsbereich geben, vorrangig sollen nur enge Angehörige einen Bewohner besuchen. Es muss zudem ein Nachweis erbracht werden, keine Infektionskrankheit zu haben. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Besuche werden auch nur in jenen Heimen gestattet, wo es keine Verdachtsfälle oder Erkrankungen gibt.
Die wichtigsten Empfehlungen an die Heime im Detail:
· Besuche sind nur in einem definierten Besuchsbereich vorgesehen.
· Vorrangig sollen engere Angehörige den Bewohner besuchen.
· Besucher, die Symptome einer Infektionskrankheit aufweisen, sind vom Besuch ausgeschlossen. Jede Besucher hat schriftlich zu bestätigen, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist, keine COVID-19-Kontakte hatte und zum Zeitpunkt des Besuchs auch keine Symptome hat.
· Besucher werden berührungslos und in Begleitung eines Mitarbeiters in den Besuchsbereich begleitet. Zum Schutz der Bewohner ist ein direkter körperlicher Kontakt nicht möglich und der Abstand muss mindestens einen Meter betragen.
· Besucher müssen im Eingangsbereich eine Hände-Desinfektion durchführen und permanent einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Elisabeth Rathenböck, Kronen Zeitung
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