12.03.2020 11:40 |

Coronavirus

Schulen schließen: Was Sie jetzt wissen müssen

In ganz Österreich werden zur Eindämmung des Coronavirus die Schulen - ab Montag die Oberstufen, der Rest ab Mittwoch - geschlossen. Mit dem Einstellen des Unterrichts finden auch keine Prüfungen und Schularbeiten statt. Stattdessen sollen die Schüler wo möglich auf E-Learning umsteigen bzw. von den Lehrern vorbereitete Übungsaufgaben bearbeiten. Fragen und Antworten dazu lesen Sie hier im krone.at-Überblick.

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Die Regelung der Regierung sieht vor, dass die AHS-Oberstufen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) ab Montag geschlossen sind und den Unterricht auf E-Learning umstellen. An Kindergärten und Schulen für die Unter-14-Jährigen soll es eine Betreuungsmöglichkeit geben, wenn für die Eltern keine andere Alternative möglich ist. Grundsätzlich positiv hat die Elternvertretung die am Mittwoch verkündeten Regelungen zu den Schließungen der Pflichtschulen wegen des Coronavirus aufgenommen.

Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Schule und Coronavirus:

Müssen Schularbeiten nachgeholt werden?
Nicht unbedingt. Für die Anzahl der Schularbeiten ist je nach Schulstufe meist nur eine gewisse Bandbreite vorgegeben. So sind etwa für Deutsch und Fremdsprachen in der sechsten Klasse Oberstufe „zwei bis vier“ Schularbeiten vorgesehen und für Mathematik „drei bis fünf“, wovon pro Semester mindestens eine stattfinden muss.

Entfällt daher eine von zwei oder drei vorgesehenen Schularbeiten im zweiten Semester, ist ein Nachholen nicht unbedingt nötig. War ohnehin nur eine vorgesehen, ist es - mit Ausnahme der Maturaklassen - eher unwahrscheinlich, dass diese schon vor Ostern angesetzt war. War dies doch der Fall, müsste sie nachgeholt werden.

Wie sieht es in der Maturaklasse aus?
Das ist noch nicht gelöst. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat dafür aber eine baldige Regelung angekündigt.

Wird in der unterrichtsfreien Zeit neuer Stoff durchgenommen?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Schüler sollen Übungs- und Wiederholungsaufgaben erhalten. Möglich sind aber „vorbereitende Maßnahmen“ für neue Stoffgebiete - Schüler können also aufgetragen bekommen, sich neue Kapitel in ihren Lehrbüchern durchzulesen oder Bücher zu lesen. Diese Themen müssen allerdings nach der Wiederaufnahme des regulären Betriebs nochmals im Unterricht behandelt werden.

Werden die Übungs- und Wiederholungsaufgaben benotet?
Nicht im klassischen Sinn. Allerdings kann die Bearbeitung in die Beurteilung der Mitarbeit einfließen.

Wie kommunizieren die Schulen mit den Eltern bzw. Schülern?
Auf allen Wegen. Infos gibt es an den Volksschulen vor allem über die Mitteilungshefte, Mailverteiler der Klassen-Elternvertreter, WhatsApp-Gruppen oder über die Schul-Homepage. An den Höheren Schulen gibt es zusätzlich Plattformen wie WebUntis, über die schon jetzt etwa die Hausübungen für die einzelnen Klassen abgerufen werden können.

Gibt es überhaupt E-Learning-Angebote für Schulen?
Das kommt auf die Definition an. Streaming-Angebote wie bei manchen Lehrveranstaltungen an Unis sind eher selten. Umgekehrt gibt es aber einen Großteil der Schulbücher auch kostenlos zusätzlich als E-Books mit etwa Audiofiles. Außerdem schalten derzeit einige Schulbuchverlage für die Dauer der Schulschließungen ihre digitalen Unterrichtsmaterialien kostenlos frei. Letztgenannte gibt es mittlerweile haufenweise im Internet zu finden - ob und welche davon sie für ihren Unterricht verwenden, entscheiden die Lehrer.

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