Das Baby befinde sich in der Obsorge der Jugendwohlfahrt und werde nach der Betreuung im LKH Bregenz in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben. Es besteht eine Frist von sechs Monaten, während der sich die Mutter melden kann. Tut sie das nicht, wird das Kind nach Ablauf des halben Jahres zur Adoption freigegeben.
"System hat funktioniert"
Der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech betonte, "dass das System funktioniert hat". Der Ablauf, etwa die Alarmierung innerhalb des Sanatoriums Mehrerau bzw. der Transport des Babys ins Spital, habe reibungslos geklappt. Zum Schutz des neugeborenen Kindes werde man keine weiteren Angaben machen, bat Zech um Verständnis.
Von der in Vorarlberg im Jahr 2001 eingeführten Möglichkeit der anonymen Geburt wurde laut Grabher bis jetzt zweimal Gebrauch gemacht. Auch nach einer anonymen Geburt übernimmt die Jugendwohlfahrt die Verantwortung für das Kind. Analog zur Babyklappe besteht für die Mutter bzw. die Eltern auch in einem solchen Fall sechs Monate lang die Möglichkeit, die Entscheidung zur Weggabe des Kindes rückgängig zu machen.
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