Der illegale Abschuss des jungen Braunbären ist für "Justitia" ein schwerer Eingriff in fremdes Jagdrecht, weil Bären zu den strengstens geschützten Tierarten in der EU zählen. Der Strafrahmen beträgt laut Helmut Jamnig von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt drei Jahre Haft. Zusätzlich drohen dem Jäger noch ein lebenslanges Jagdverbot sowie ein Waffenverbot.
"Wir haben daher bei der Staatsanwaltschaft bereits Einsicht in den Akt beantragt", so Landesjägermeister Ferdinand Gorton. Doch zuvor gilt es noch die drei Aktenordner mit Indizien und Beweisen zu sichten, welche die Kripo-Ermittler zusammengetragen haben, denn der Eisenkappler ist nicht geständig.
"Kein Kavaliersdelikt"
Unterdessen jubeln bereits die Tierschutzorganisationen WWF und Vier Pfoten. "Das Land Kärnten und die Jägerschaft haben sich in dieser Sache richtig verhalten", lobt Christoph Walder vom WWF: "Es wurde gezeigt, dass es kein Kavaliersdelikt in Kärnten sein darf, wenn Bären gewildert werden." Unklar ist noch, wer die 12.000 Euro Ergreiferprämie bekommen wird.
von Hannes Wallner, "Kärntner Krone"
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