„Man merkt in dieser Branche, dass immer wieder versucht wird, die Grenzen auszureizen und geschaut wird, wie weit man gehen kann“, so AK-Präsident Johann Kalliauer. Insgesamt 5000 Urlauber beschwerten sich im vergangenen Jahr bei der Arbeiterkammer OÖ über ihre Reise. „Dabei werden die klassischen Reklamationen, wie kein Meeresblick oder schlechtes Essen, weniger. Zwei Drittel ärgerten sich über Flugverspätungen und Annullierungen“, weiß Chef-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß.
Insolvenzabsicherung nur bei Pauschalreisen
Um sich den Frust zu ersparen, gilt es, gleich beim Buchen einige Tipps zu befolgen. Vor allem im Internet gilt es bei der Auswahl von Reiseportalen und Veranstalter sorgfältig zu sein. Werden neben dem Reisepreis zusätzliche Entgelte und Gebühren verrechnet, gilt es, wachsam zu sein. Keine Insolvenzabsicherung besteht, wenn Flug und Hotel getrennt gebucht werden. Das spürten viele Reisende beim Konkurs des Konzerns Thomas Cook: 300 Konsumenten wandten sich an die AK. „Kunden mit Pauschalreisen hatten nichts zu befürchten“, erklärt Weiß.
Philipp Zimmermann, Kronen Zeitung
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