17.10.2019 19:09 |

Gutachten beantragt

Kindermörder Dutroux will vorzeitige Freilassung

Der Kindermörder Marc Dutroux will vorzeitig aus dem Gefängnis kommen - deshalb haben seine Anwälte bei einem Brüsseler Gericht ein neues psychologisches Gutachten ihres Mandanten beantragt. Die Richter hörten sich am Donnerstag den Antrag der Anwälte sowie eine Stellungnahme des Gefängnisleiters an.

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Die Dutroux-Anwälte wollen, dass fünf Psychologen den psychischen Zustand ihres Mandanten sowie dessen Rückfallrisiko neu bewerten. Ob das Gutachten des heute 62-Jährigen erstellt werden darf, soll am 28. Oktober entschieden werden. Wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtete, streben seine Anwälte eine Freilassung 2021 an.

Seit 1996 in Haft
Dutroux hatte in den 90er-Jahren sechs Mädchen entführt, gefoltert und vergewaltigt. Vier Opfer hat er getötet. Seit 1996 ist er in Haft, 2004 wurde er zu lebenslang verurteilt. Eine lebenslange Haft beträgt in Belgien in der Regel 30 Jahre. Eine vorzeitige Entlassung ist möglich, wenn Verurteilte mindestens zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt haben.

2013 lehnte Gericht Fußfessel-Antrag ab
Außerdem müssen andere Kriterien erfüllt sein - Betroffene dürfen etwa kein Risiko für die Gesellschaft mehr sein. 2011 wurde eine Komplizin von Dutroux unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Bereits 2013 hatte die Brüsseler Haftprüfungskammer einen Dutroux-Antrag abgelehnt, seine restliche Strafe mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest abzusitzen.

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