Konkursverfahren

Masseverwalter schließt AvW ++ Anleger chancenlos

Österreich
05.05.2010 16:29
Die in Konkurs befindliche börsenotierte Kärntner AvW Invest AG wird geschlossen. Dies hat der Masseverwalter Gerhard Brandl beschlossen. Die Überschuldung wurde mit mehr 50 Millionen Euro angegeben, der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) geht davon aus, dass der Fehlbetrag "weitaus höher" ist. Mehr als 12.000 AvW-Anleger müssen weiter um ihr Geld zittern - insgesamt mehr als 200 Millionen Euro.

In dem am Dienstag eröffneten Konkursverfahren über die beiden Krumpendorfer Gesellschaften AvW Gruppe und AvW Invest (siehe Infobox) wird für die 12.000 Genussscheininhaber wohl nichts oder zu holen sein. Die Anleger werden vermutlich als letzte ausbezahlt, denn sie haben der Gesellschaft Eigen- und nicht Fremdkapital zur Verfügung gestellt, erklärte Peter Kolba, Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), am Mittwoch. Der Experte rät mutmaßlich Geschädigten daher, sich im Strafverfahren gegen Wolfgang Auer-Welsbach (Bild) als Privatbeteiligte anzuschließen.

"Im Konkurs geht es darum, ob ein bisschen was übrig bleibt oder gar nichts", gibt sich Kolba ernüchtert. Schon bei einer Quote von zehn Prozent müsste man sagen: "Glück gehabt." Im Konkursverfahren werden zuerst Massegläubiger befriedigt, dann Konkursgläubiger und zum Schluss erst die 12.000 Genussscheininhaber. Allerdings müsse man sich erst ansehen, ob die AvW das Genussscheinkapital nicht als Fremdkapital ausweisen hätte müssen. Auch der Anlegeranwalt Andreas Pascher ist der Meinung, dass die Papiere "eher Eigenkapitalcharakter" hätten, angesichts der "dramatischen Entwicklung und der Ermittlung wegen Vorsatzdelikten" will er eine bevorzugte Befriedigung der Anlegeransprüche prüfen.

Bessere Erfolgsaussichten via Strafverfahren?
Wie hoch die Chance ist, via Anschluss an das Strafverfahren an sein Geld zu kommen, kann Kolba noch nicht einschätzen. Die bisher kolportierten "offenbar durchaus brisanten Vorwürfe" gäben aber durchaus Hoffnung, dass es zu einer Anklage kommt. "Dann ist die Frage, wer verurteilt wird und was der hat", so Kolba, der außerdem auf "andere Haftungsadressaten" verwies.

Wie bekannt haben sich Anlegeranwälte bereits andere Haftungsadressaten ins Visier genommen. Der steirische Advokat Erich Holzinger etwa erzielte im Februar einen erstinstanzlichen Erfolg gegen die AvW-Hausbank Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt, die gleichzeitig als Depotbank für tausende Genussscheininhaber fungierte. Laut dem nicht rechtskräftigten Urteil des Landesgerichts Klagenfurt hat das Geldhaus seine Aufklärungspflichten gegenüber einem Anleger verletzt, die RBB hat Berufung eingelegt.

Amtshaftungsklage gegen Republik droht
Der Wiener Jurist Andreas Pascher kündigte am  Mittwochnachmittag eine Amtshaftungsklage gegen die Republik an: "Offensichtlich wurden von der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) im Jahre 2002 Prüfungshandlungen unterlassen", so Pascher in einer Aussendung am Mittwochnachmittag. Hätte die BWA geprüft, "wären Anleger jetzt nicht derart zu Schaden gekommen". Außerdem hätte die BWA-Nachfolgebehörde, die Finanzmarktaufsicht (FMA), aus Sicht des Anwalts erkennen müssen, dass die AvW eine Bankenkonzession gebraucht hätte. Hätte die FMA der AvW die Entgegennahme von Kundengeldern verboten, hätten die Anleger nicht in Genussscheine investiert, argumentiert der Jurist, der eine "eindeutige Verletzung der Aufsichtspflicht, für die jetzt die Republik haften muss", sieht. 

In seiner Klage beleuchtet Pascher außerdem die Rolle des Wirtschaftsprüfers Moore Stephens Ehrenböck. "Er hat eine Mitschuld an der jetzigen Situation zu verantworten", meint der Rechtsvertreter. Der Anwalt hat darüber hinaus Auer-Welsbach persönlich geklagt. Damit könne eine zu befürchtende Vermögensverschiebung in die Privatstiftung angefochten werden.

VKI sammelt Klagen
Der VKI sammelt ab Mitte nächster Woche Sachverhaltsdarstellungen von Anlegern und bietet ihnen an, für sie den Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren zu erklären. Gegen eine Gebühr von 20 Euro kann die Forderung auf www.verbraucherrecht.at angemeldet werden. Der VKI richtet sich insbesondere an mutmaßlich Geschädigte, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen bzw. sich noch keiner Sammelklage angeschlossen haben.

Den Privatbeteiligten entstehe kein Prozesskostenrisiko, erklärte Kolba. Ein weiterer Vorteil beim Anschluss an das Strafverfahren bestehe darin, dass die Verjährungsfrist für entsprechende Schadenersatzansprüche unterbrochen werde.

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