Trotz Freisprüchen:

Ältere Wahlen hängen zwei Bezirks-Juristen nach

Oberösterreich
25.08.2019 14:00

Das findet nicht nur ihr Strafverteidiger Oliver Plöckinger „eigenartig“: Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt gegen zwei oberösterreichische BH-Juristen, die kürzlich vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs bei der (aufgehobenen) Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 freigesprochen wurden. Es geht um den Verdacht vorzeitiger Briefwahlauszählung auch bei älteren Wahlen.

Die Anklage durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft von Mitte Mai 2019 wegen der Präsidenten-Stichwahl und der neue Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Linz wegen anderer Wahlen haben sich offenbar überschnitten. Bei der Verhandlung am Landesgericht Linz am 2. Juli wurdendie beiden BH-Juristen vom Vorwurf des Amtsmissbrauchbeim vorzeitigen Auszählen von Briefwahlstimmen freigesprochen.

EU-Wahl von 2014 und andere
Im neuen Ermittlungsverfahren geht es offenbar um die EU-Wahl von 2014, wo schon im Wahlaufhebungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof ein Zeuge angab, dass ebenfalls vorzeitig ausgezählt worden sei. Weiters dürftendie Nationalratswahl vom September2013 und die Volksbefragung über die Wehrpflicht am 20. Jänner 2013 Thema der Ermittlungen sein, in denen es nochkeinen Einvernahmetermin für die beiden BH-Juristen gibt.

Freisprüche noch nicht rechtskräftig
Wie gesagt, beide wurden jüngst (noch nicht rechtskräftig) freigesprochen, weil im Fall der Stichwahl im Mai 2016 die „subjektive Tatseite“,alsoWissentlichkeit, fehlte: „Das wird bei den anderen Wahlen nicht anders gewesen sein“, soPlöckinger

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung.

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