Flucht aus Garsten:

Verbrecher seilten sich ab: EU-Haftbefehl

Oberösterreich
12.08.2019 12:00
Nach dem spektakulären Ausbruch zweier Straftäter Ende Juni aus der Justizanstalt Garsten ist die bundesweite Suche nach den untergetauchten Tschetschenen bisher erfolglos verlaufen. Die Fahndung nach dem Duo wurde nun ausgeweitet und ein EU-Haftbefehl erlassen. Die beiden Gangster dürften nämlich im Ausland sein.

„Die Ermittlungen lassen den Schluss zu, dass die beiden Ausbrecher sich aktuell nicht mehr auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten dürften“, sagt Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr.

Am 28. Juni geflohen
Von den am 28. Juni aus der Justizanstalt Garsten geflohenen Männern fehlt derzeit jede Spur. Wie bereits berichtet, waren die beiden Tschetschenen durch ein nur 20 mal 30 Zentimeter kleines Loch in der Decke ihrer Zelle auf den Gefängnisdachboden gelangt und von dort mit Hilfe einer Wäscheleine über die Dachluke ins Freie gekommen.

Nackt und eingeseift durch Loch gezwängt
Die Aktion war filmreif: Nackt und eingeseift hatten sich die wegen schweren Raubes zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Gauner durch das Loch gezwängt, das sie über dem Klo gebohrt hatten.

Flucht war laut Polizei minutiös vorbereitet
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Flucht minutiös vorbereitet worden war, die Ausbrecher eventuell Helfer hatten. Sollten die Tschetschenen geschnappt werden, hat das strafrechtlich im Grunde keine Folgen. „Ein Ausbruch an sich ist nicht strafbar, außer wenn etwas kaputt gemacht worden ist“, betont Staatsanwalt Pechatschek.

Jürgen Pachner

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